- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bei Langenheide handelt es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich, teilt Herr Wein mit.
Nach § 35 im BauGB bedarf es einem Bebauungsplan. Dieser Bebauungsplan wurde beantragt, um ein Wohnhaus auf dem elterlichen Grundstück zu errichten.
Herr Theißen fragt, warum andere Grundstücke, welche zur Bebauung möglich wären, nicht einbezogen worden sind. Herr Wein teilt mit, dass die Eigentümer selbst entscheiden, ob die Grundstücke mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Wird eine Fläche zum Bebauungsgebiet, wird der Anschlussbeitrag für Trinkwasser fällig. Es erfolgt eine weitere Diskussion zwischen Herrn Theißen und Herrn Wein.
Hier werden die Grundlagen zum Bauen geschaffen, informierte Herr Jürgen Sahs.
Frau Völkel teilt mit, dass die Fraktion dem zustimmt, da neue Bewohner in den Dörfern zu Erhaltung der Dörfer beitragen.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ sowie Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Für das Gebiet in der Gemarkung Langenheide, Flur 3, Flurstück 29 (Teilfläche), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ aufzustellen.
- Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Langenheide der Stadt Lübtheen. Es grenzt an der Gemeindestraße „Postweg“ an und umfasst eine Fläche von ca. 2200 m².
- Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung für den Zeitraum von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und Träger sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung - aufgefordert.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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