Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

03.05.2022 - 5.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung und Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Metelmann stellt fest, dass die geplanten Objekte wie Hofladen, Hotel- und Gastronomiegebäude, Schaumanufaktur usw. Bestandteil des B-Plans sind. Die Stallanlagen und anderen landwirtschaftlichen Einrichtungen nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) losgelöst vom B-Plan betrachtet und beantragt werden.

 

Herr Wein erläutert den B-Plan Nr. 18 „Elbtaler Biohof“. Aus Immissionsschutzgründen und zur Schallreduzierung wurden Tierställe bereits an den Rand des Entwicklungsgebietes angeordnet. Mit der Wohnbebauung gegenüber der Landesstraße L06 sind voraussichtlich keine Konflikte in Bezug auf Immissionen geben. Die entsprechenden Gutachten liegen vor und werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ausgelegt. Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan der Stadt Lübtheen angepasst werden. Wenn Bauanträge zu Einzelmaßnahmen vorliegen, können diese noch einmal im Bauausschuss besprochen werden. Am 23.05.2022 findet eine Informationsveranstaltung durch den Vorhabenträger der Elbtaler Agrar GmbH in der Mehrzweckhalle statt.

 

Herr Klingebiel gibt zu bedenken, dass die Geruchsbelästigung im Biobetrieb wahrscheinlich größer ist als in konventionellen Anlagen.

Herr Wein erwidert, dass die Ställe nach dem neuesten Stand der Technik errichtet werden sollen.

 

Herr Metelmann führt aus, dass die Zu- und Ausfahrt zum Gelände geregelt sein muss und nicht über den Mühlenweg, sondern über die Landesstraße L06 zu erfolgen hat.

 

Herr Nagel fragt an, ob der Ortseingang verlegt werden soll.

 

Herr Wein antwortet, dass das diese ganzen Fragen im Rahmen der Behördenbeteiligung geklärt werden.

 

 

Der Bauausschuss fordert eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit!

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Elbtaler Biohof“ (Vorentwurf)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=177&TOLFDNR=3082&selfaction=print