Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

28.06.2022 - 6.5 Beschluss über die öffentliche Auslegung und Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wein informiert, dass umfangreiche Unterlagen zum Beschluss vorliegen. Am 23.05.2022 wurde eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 18 in der Hans Oldag Sporthalle Lübtheen durchgeführt. Diese Veranstaltung wurde durch die Bürgerinnen und Bürger gut angenommen. Es konnten dort Vorurteile abgebaut und Probleme vor Ort angesprochen werden. Das Projekt wurde durch das Planungsbüro und den Elbtaler Biohof vorgestellt, es wurden Probleme besprochen und auf die Fragen geantwortet. Das Entwicklungsgebiet untergliedert sich in zwei Teilgebiete. Eines ist der B Plan und bei dem anderen handelt es sich um die landwirtschaftlichen Anlagen, welche nach § 35 über Privilegierung beantragt und genehmigt wurden.   

In der Informationsveranstaltung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Vorentwurf handelt. Für die Bürger gibt es eine Beteiligungsphase, in der sich jeder einbringen kann. Die Unterlagen werden im Portal eingestellt.

Die Entwurfsfragen gehen in die Bürger und Behördenbeteiligung.

 

In nachfolgenden Meldungen von Stadtvertretern werden Bedenken geäußert. Frau Lindenau schlägt vor, wenn der Wunsch besteht, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung den Elbtaler Biohof einzuladen, das Vorhaben zu besprechen bzw. Fragen zu diesbezüglichen Problemen zu stellen.

 

Herr Pietz verliest den Beschluss.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Elbtaler Biohof“ (Vorentwurf)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

11

1

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=179&TOLFDNR=3299&selfaction=print