Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

28.06.2022 - 6.9 Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Erri...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wein teilt mit, dass dem Antragsteller zwei Tauschangebote gemacht wurden. Bei dem Ersten handelte es sich um eine Fläche am Priesteracker (Pastorenacker). Als Zweites wurden Flächen gegenüber der Motorcrossbahn vorgeschlagen. Diese wurden als Tauschflächen abgelehnt. Es wurde der Wunsch geäußert, am Klärwerk Flächen zu erhalten, diese Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und können daher auch nicht angeboten werden. Durch den Hauptausschuss wurde beschlossen, dass bestehende Angebot aufrecht zu erhalten. Der Investor hat sich auf entsprechende Informationen bisher nicht geäußert. Die Verwaltung bittet um Entscheidung zum Antrag, da ohne Bauleitverfahren die Ausführung nicht durchführbar ist.

 

Herr Pastörs fragt, warum die Flächen, welche die Stadt Lübtheen vorgeschlagen hat, nicht angenommen wurden. Herr Wein erklärt das die erste Fläche beim Pastorenacker durch den Lübtheener Bach durchschnitten wird, die Einzäunung gestaltet sich damit problematischer. Bei den Flächen gegenüber der Motorcrossbahn wird die Staubbelästigung als zu hoch empfunden, man nimmt an, dass die Anlagen in Mitleidenschaft gezogen werden können.

 

Es wurde gefragt, warum das Tauschangebot abgegeben wurde. Das Gewerbegebiet erster Bauabschnitt, die Erschließungsstraße, endet am Grundstück des Antragstellers. Hier handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine eventuell zu erweiternde Gewerbefläche. Herr Metelmann teilt mit, dass die Zuwegung von der Lübbendorfer Chaussee für die Erweiterung des Gewerbegebietes vorgesehen war. Er ist nicht bereit, den Vorgang weiter fortzuführen, es sei der Antragsteller, meldet sich. Herr Steuer teilt mit, dass die Fläche des Grundstückseigentümers für die Entwicklung der Stadt wichtig ist und die Stadt das Angebot zum Flächentausch aufrecht erhalten soll. Die Verwaltung sollte ihm das entsprechend mitteilen. Es ist auch auf anderen Flächen möglich, Solaranlagen zu betreiben.

 

Herr Pastörs schlägt eine Fristsetzung an den Antragsteller vor.

 

Herr Wein informiert, dass die Verwaltung ihn anschreibt und einen Gesprächstermin vorschlägt, um nochmals mitzuteilen, dass die Stadt nur Flächen anbieten kann, welche auch im Eigentum der Stadt Lübtheen  sind. Außerdem ist vorher noch ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten bisher erfolgte nur eine Vorprüfung durch das Biosphärenreservat, welche aber noch nicht abschließend war.

 

Frau Völkel, spricht sich für einen letzten Termin aus. Es soll sich dann aber entschieden werden. 

 

Die Mitglieder der Stadtvertretung sprechen sich einstimmig gegen den Beschluss aus.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung eines Solarkraftwerkes in der Gemarkung Lübtheen, Flur 2, Flurstück 300 mit einer Gesamtgröße von 11,8886 ha zu.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

0