Stadt Lübtheen

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20.09.2022 - 6.1 Öffentlich- rechtlicher Vertrag zur Inanspruchn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Netzband erläutert den Beschluss und teilt mit, dass auch ein Informationssicherheitsbeauftragter zwingend notwendig ist, um gegebene Voraussetzungen zu erfüllen. 

 

Herr Greve fragt, wie es sich mit dem Beginn des Vertrages (Laufzeit) verhält. Herr Netzband teilt mit, dass für den Informationssicherheitsbeauftragten die Kosten ab 01.01.2023 fällig werden.

 

Herr Pastörs: In § 5 sind die Kosten nicht klar definiert, er sieht keine Möglichkeit zur Überprüfung der Kostenentwicklung. Gibt es Möglichkeiten, auf die Kostenstruktur einzuwirken. Herr Greve antwortet, dass  durch die Aufsicht (partiell) im Gesellschaftervertrag Einfluss genommen werden kann.  

 

Herr Steuer: § 6 Thema Haftung ist die Stadt Lübtheen durch den KSM zum Beispiel bei Cyber Angriffen abgesichert. Frau Lindenau teilt mit, dass die Stadt Lübtheen eine Haftpflichtversicherung dafür besitzt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Lübtheen stimmt dem Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages nach § 165 KV M-V i.V.m. § 54 VwVfG-MV zur Inanspruchnahme des Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten bei der KSM ab dem 01.01.2023 zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage