Stadt Lübtheen

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06.12.2022 - 6.2 2. Änderung zur Satzung der Stadt Lübtheen über...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Pietz verliest den Beschluss.

 

Herr Jürgen Sahs erklärt, dass das Thema schon 2017 aufgetreten ist, der Verband hat die Beiträge aufgrund von Naturschutzauflagen erhöht. Das Problem tritt jetzt wieder auf. Beim zweiten Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“ ist der Sachverhalt anders, hier sind Ausschreibungen erfolgt, bei welchen die Ausschreibungsergebnisse zu den Beitragserhöhungen geführt haben.

Bei dem Verband „Boize–Sude-Schaale ist der Sachverhalt anders, 44 Prozent der Fläche sind in Naturschutzgebieten. Bei normaler Gewässerunterhaltung entstehen Mehrkosten von 150.000 € und für den Schutz des Bibers 50.000 €. Gesamtmehrkosten von 200.000 € welche auf den Grundstückseigentümer umgelegt werden sollen. Der Naturschutz begründet das mit einer anderen Mähtechnik. Fachleute, die in der Gewässerunterhaltung tätig sind, zweifeln das an. Fördermittel für den Biberschutz werden nicht gezahlt. Geschädigte durch den Biber müssen die Schäden selbst zahlen. Der Vorteil der ökologischen Erhaltung Unterhaltung für den Grundstückseigentümer wird nicht gesehen. Es ist eher ein Nachteil, dass Fließvermögen ist nicht mehr vorhanden, bei Starkregen werden Flächen der Grundstückseigentümer vernässt. Hier ist die Politik gefragt. Besuche beim Bürgerbeauftragten des Landes hatten keinen Erfolg, Zuschüsse wurden nicht bewilligt.

Der Brandbrief in 2021 an alle Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Boize-Sude Schaale“ blieb fast ohne Resonanz. Der Sorgfallserlass vom Ministerium vor einigen Jahren trifft nur für die Landesgewässer zu. Im Bundesland Schleswig-Holtstein wird dem Landesverband ein Zuschuss durch das Land gezahlt. Die CDU Fraktion wird den Beschluss zur Anpassung des Gebührenmaßstabes des Wasser- und Boddenverbandes „Boize-Sude-Schaale“ ablehnen und des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ zustimmen.

 

Frau Völkel spricht sich dafür aus, von der Sache her zuzustimmen. Wenn Auflagen erteilt werden, die der Gemeinschaft zu Gute kommen, sollte der Fordernde auch Mittel dazu beisteuern. Die Begründung der Ablehnung ist zum Nachteil der Kommune, sie weist darauf hin, dass der Beschluss zur Erhöhung der Gebühren von der Verbandsversammlung beschlossen worden ist. Bei der Nichtumsetzung werden die Kosten der Kommune zu Lasten gelegt, dieses ist nicht einzusehen. Es wäre richtiger, den Vorgang auf allen politischen Ebenen zu verfolgen, aber nicht unsere Kommune mit den Kosten zu belasten, sollten die Beschlüssen abgelehnt werden.

 

Herr Theißen sieht die Aufforderung, den Beschluss abzulehnen als politisches Zeichen. Hier wird aber die Tatsache nicht an die Landesregierung zurückgegeben, sondern an die Kommune. Die Kosten tauchen aber auch im Haushalt auf, hier müsste dann aber auch der Haushalt abgelehnt werden.

 

Frau Gerlitz kritisiert, dass es sich um eine Satzungsänderung zum 01.01.2022 handelt, welche jetzt erst verhandelt wird.

 

Herr Pastörs erwägt, dass hier ein Rückwirkungsverbot greifen könnte, ist sich aber juristisch nicht sicher. Er möchte Herrn Jürgen Sahs insofern zustimmen, dass der erste Teil eine ideologische Motivation hat, die nicht nachgewiesen ist, dass sie notwendig ist. Während der Anhörung mit Fachleuten wurde die Zweckmäßigkeit der Umstellung der Mähtechnik verneint. Die Bewertung des Einsatzes wurde nicht unabhängig durchgeführt. Die Empfehlung ist, dem nicht zuzustimmen, unabhängig ob der Haushalt belastet wird oder nicht. Die NPD Fraktion wird dem folgen, was durch Herrn Sahs vorgeschlagen wurde.

 

Herr Steuer ergänzt zum Thema Ermächtigungsgrundlage, bei dem Termin mit der Biosphäre wurde deutlich, dass die Maßnahmen aufgrund von Hinweisen auferlegt werden. Festlegungen erfolgen normalerweise in Gesetzen und Verordnungen des Landes, hier werden sie vorab in den politischen Gremien diskutiert. Belastung Dritter ist ein Thema, es muss eine Verordnung geben. Es wird nur aufgrund von Hinweisen gehandelt, was zu beanstanden ist.

 

Herr Wein ergänzt zur Rückwirkung, es handelt sich um eine Jahresgebühr, daher ist eine Rückwirkung zum Anfang des Jahres möglich. Eine Rückwirkung in ein vorheriges Haushaltsjahr ist nicht möglich, nur mit Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

Herr Pietz verliest den Beschluss.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Es wird der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lübtheen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Boize-Sude-Schaale“ zugestimmt (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

7

7

2

 

Der Beschluss ist abgelehnt.

 

Frau Lindenau teilt mit, dass die Verwaltung einen Widerspruch prüfen muss.

 

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Anlagen zur Vorlage