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06.12.2022 - 6.4 Beschluss über die öffentliche Auslegung und Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wein erklärt kurz, dass es sich hierbei um naturschutzrechtliche Belange handelt, die in Form einer B-Plan Änderung durchgeführt werden müssen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurf)

 

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind der Planentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

14

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage