- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Entwurf)
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind der Planentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
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