- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wein sagt, dass ohne einen B-Plan in diesem Gebiet die wirtschaftliche Nutzung nicht zu erreichen ist. Vorhanden ist die Wassermühle mit einem Wohn- und einem Wirtschaftsbereich. Um eine wirtschaftliche Veränderung zu erreichen, müssen die anderen umliegenden Gebäude in einen B-Plan aufgenommen werden.
Herr Theißen fragt, sollte ein anderer Besitzer das Gebäude erwerben, besteht der B-Plan weiter. Diese Frage wird durch Herrn Wein mit ja beantwortet.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss über die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 20 “Wassermühle Brömsenberg“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf)
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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