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06.12.2022 - 6.7 Beschluss über die frühzeitige öffentliche Ausl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wein sagt, dass ohne einen B-Plan in diesem Gebiet die wirtschaftliche Nutzung nicht zu erreichen ist. Vorhanden ist die Wassermühle mit einem Wohn- und einem Wirtschaftsbereich. Um eine wirtschaftliche Veränderung zu erreichen, müssen die anderen umliegenden Gebäude in einen B-Plan aufgenommen werden.

 

Herr Theißen fragt, sollte ein anderer Besitzer das Gebäude erwerben, besteht der B-Plan weiter. Diese Frage wird durch Herrn Wein mit ja beantwortet.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss über die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 20 “Wassermühle Brömsenberg“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf)

Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

12

0

4

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=189&TOLFDNR=3935&selfaction=print