- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Herr Krause meldet sich zu Wort und teilt mit, dass im Graben in der Straße Drift Wahlplakate der AFD liegen. Darüber hinaus merkt er an, dass der Graben nun bereits seit 2018 nicht mehr gemäht wurde, da es offensichtlich Probleme bei der Zuständigkeit gibt und außerdem der unmittelbare Bereich des Grabens durch den Grundstückseigentümer (Gerüstbau Herr Gröger) nicht beräumt wurde. So soll dem Eigentümer der Gerüstbaufirma Herrn Gröger wohl ein Termin zum Mähen mitgeteilt worden sein, worauf dieser die Fläche freiräumte. Als jedoch keiner zum Mähen erschien, wurde die Fläche wieder zugestellt. Weiter stellt Herr Krause fest, dass, wenn man die Straße Drift von der Hauptstraße aus begeht, linksseitig der Graben in die Zuständigkeit der Stadt Lübtheen fällt. Dies ist der Teil, der nicht gemäht wurde. Der rechtsseitig befindliche Graben (Grundstücksende Familie Stahl) wurde ordnungsgemäß durch den Boden und Wasserverband gemäht. Herr Krause fragt an, ob die Mäharbeiten denn dieses Jahr wieder durchgeführt werden, da er auch die Gefahr sieht, dass das Wasser nicht mehr abfließt. Es wird noch angemerkt, dass Herr Wein (Amtsleiter Bauamt) am 07.02.2022 vor Ort war und sich um die Angelegenheit kümmern wollte.
- Herr Mahnke teilt mit, dass die landwirtschaftlichen Wege von Langenheide Richtung Brömsenberg nicht befahrbar sind, da hier teils erhebliche Unebenheiten bestehen. Die Strecke dient auch der Entlastung von Verkehr in den Ortschaften. Von daher stellt er die Frage, wann diese Wege wieder befahrbar sind?