- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung legt als Wahltag für die Durchführung der Bürgermeisterwahl unter Berücksichtigung des § 3(3) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 16.12.2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021, Sonntag, den 11. September 2022 fest.
Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am
Sonntag, den 25. September 2022 durchzuführen.