Stadt Lübtheen

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01.09.2022 - 5.3 2. Änderung zur Satzung der Stadt Lübtheen über...

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Wortprotokoll

Herr Wein weist darauf hin, dass die Stadt Lübtheen die Gebührenerhöhung zu tragen hat, wenn die Satzungsänderungen nicht beschlossen werden.

 

Herr Sahs führt aus, dass dann das Land M-V von der Stadt aufgefordert werden muss, für die Gebührenerhöhungen zu bezahlen.

 

Herr Pastörs erklärt, dass durch die Erhöhung der Unterhaltungskosten für die Gräben die Kostenstruktur für die Bauern im Bereich Benz-Briest für die Grabenunterhaltung bei ca. 100€ pro Hektar liegt. Wenn die Hauptgräben dann zugewachsen sind und es zu Staunässe auf den Feldern kommt sind diese nicht mehr erreichbar. Er fragt, wer die Kosten dafür trägt.

 

Herr Wein erwidert darauf, dass es nach einem Beitrag von Wissenschaftlern durch anhaltende Trockenheit in Zukunft eher Probleme geben wird, das Wasser in der Fläche zu halten.

 

Herr Pastörs ergänzt, dass die Gräben aber trotzdem unterhalten werden müssen.

 

Herr Sahs kritisiert, dass aufgrund der neuen Mährichtlinie an Straßen nicht mehr so oft gemäht wird und es wahrscheinlich zu mehr Wildunfällen kommen wird.

 

Aus dem Bauausschuss wird vorgeschlagen, dass bei der nächsten Stadtvertretersitzung die Vertreter der Verbände und die Bauern eingeladen werden sollen, um über die Kostensteigerungen zu diskutieren.

 

Herr Pastörs stellt fest, dass die Verkrautung auf Gehwegen und Straßen immer mehr wird und dadurch Pflasterflächen langfristig zerstört werden. Er fragt an, ob es kein Personal gibt bzw. wer das entfernt.

 

Herr Wein antwortet, dass man früher mit chemischen Mitteln gegen das Unkraut vorgehen konnte und heute nur noch mechanische Methoden wie die Krautbürste erlaubt seien. Das Unkraut wächst dadurch aber schneller wieder nach.

 

Frau Völkel erinnert an die Straßenreinigungssatzung der Stadt, nach der die Bürger zur Entfernung von Wildwuchs verpflichtet sind und hier mehr gemacht werden könnte. Es könnten auch Firmen beauftragt werden, die Arbeiten zu erledigen. Dies müsste dann aber vom Bürger bezahlt werden.

 

Herr Pastörs sagt dazu, dass es schwierig sein wird den Bürger zu verpflichten, da manche nicht mitmachen werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Es wird der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lübtheen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ nicht zugestimmt (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

3

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=207&TOLFDNR=3525&selfaction=print