Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Lübtheen beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Wohngebiet an der Lindenschule“ (Vorentwurf).
Die während der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise der Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:
Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:
- Landkreis Ludwigslust Parchim
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- WEMAG AG
- Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale
- Abwasserzweckverband Sude-Schaale
Teilweise berücksichtigt:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe
- Deutsche Telekom Technik GmbH
Zur Kenntnis genommen:
- Landesamt für innere Verwaltung
- 50 Hertz Transmission GmbH
- Leitungsbetreiber über BIL eG
- Hansegas GmbH
- Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Bergamt Stralsund
- Forstamt Kaliß
- Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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