Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:
1. Für das Plangebiet ca. 400 m östlich des Ortsteiles Lübbendorf der Stadt Lübtheen, Gemarkung Lübtheen, Flur 1, die Flurstücke 210 (anteilig), 211, 212/1, 212/2, 213, 214, 215 (anteilig) und 216 einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen.
2. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Sondergebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 27 ha.
3. Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist der F-Plan entsprechend der geplanten Nutzung parallel zur Aufstellung des B-Plan zu ändern.
4. Durch den Vorhabenträger ist zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorzulegen, wo die Frist der Umsetzung und die Tragung der Planungs- und Erschließungskosten geregelt ist.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.