Stadt Lübtheen

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17.11.2022 - 5.1 Beschlussvorlage 2022/BV/14...

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Wortprotokoll

 

Herr Sahs fragt, warum sich die Anzahl der Beitragseinheiten in der Berechnung des Wasser- und Bodenverbandes von denen der Berechnung der Stadt Lübtheen unterscheidet.

 

Herr Pflughaupt antwortet, dass hier jeweils zwei komplett unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, bzw. Berechnungssysteme vorliegen und es daher zu den verschiedenen Beitragseinheiten kommt.

 

Herr Sahs kritisiert, dass sich durch Naturschutzauflagen die Kosten für den Wasser- und Bodenverband erhöht haben, diese Kosten aber nicht auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt werden sollten, sondern von allen Bundesbürgern mitgetragen werden sollten. Die Kritik richtet sich hierbei an den Landwirtschaftsminister Herrn Backhaus. Herr Sahs schlägt die Einrichtung einer Art Naturschutzfond vor, dessen Umsetzung durch das Land M-V erfolgen muss.

 

Frau Völkel erläutert die Gründe für die Erhöhung der Wasser-Boden-Gebühren durch den Wasser- und Bodenverband und dass im Falle einer Ablehnung des Beschlusses die Stadt Lübtheen auf den Mehrkosten sitzen bleibt.

 

Herr Metelmann bestätigt, dass für die Kommunen eine Unterstützung vom Land M-V kommen muss, um die Naturschutzauflagen zu erfüllen und die Gebührenerhöhungen abzumildern.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Es wird der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lübtheen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Boize-Sude-Schaale“ zugestimmt.

  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

2

1

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=215&TOLFDNR=3802&selfaction=print