- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lindenau teilt mit, dass der Beschluss schon einmal gefasst wurde. Wie es die Kommunalverfassung vorsieht, wurde durch die Verwaltung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch erfolgte aufgrund der Gefährdung des Wohles der Gemeinde, es muss damit gerechnet werden, das die Kommunalaufsicht darauf besteht, dass die Gemeinde ihre Einnahmen generiert tut sie das nicht, kann es sein, das der Haushalt für die Stadt Lübtheen 2023 nicht genehmigt wird. Eine endgültige Entscheidung muss durch die Mitglieder der Stadtvertretung erfolgen.
Herr Jürgen Sahs informiert über das erfolgte Treffen mit Herrn Minister Backhaus (Umweltminister), Bauernpräsident Herr Kureck, Herr Schwebs Geschäftsführer Wasser- und Bodenverband Boize Sude Schaale, der Verbandsvorsteher Herr Maty, Frau Lindenau, Frau Hollerbach, Mitarbeiter des Ministeriums Abteilung Naturschutz, Herr Müller Hochwasserschutz.
Herr Greve erwidert, die Landesregierung strebt eine Rechtssicherheit an. Die Rechtsprechung kann als Hinweis gesehen werden, an die das Ministerium nicht gebunden ist. Naturschutz und Artenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Kosten werden an die Unternehmen weitergegeben. Die Unternehmen sind bereits eingeschränkt durch die Bewirtschaftung im Naturschutzgebiet, eingeschränktes Arbeiten durch den Artenschutz. Der Sachverhalt muss bereits durch den Wasser- und Bodenverband geklärt und nach einer Lösung gesucht werden. Die Stadtvertretersitzung ist nicht das Plenum zur Diskussion und hat nicht die Möglichkeit, eine Änderung herbeizuführen.
Frau Völkel möchte den Eindruck von Herrn Greve berichtigen. Im Vorstand und in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes wurde die Änderung mehrfach diskutiert, diese hat mehrheitlich zugestimmt. Durch den Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes wurde der Landesverband beauftragt, sich dieser Problematik anzunehmen auch hier gab es verschiedene Gespräche mit dem Ministerium.
Herr Steuer regt an, dass die Gebührenabrechnung durch den Verband erfolgen sollte. Diese Gebühren sollten generell in Verantwortung des Verbandes erhoben werden und nicht durch die Stadt Lübtheen eingefordert werden.
Herr Jürgen Sahs teilt mit, dass dieses rechtlich nicht möglich ist.
Herr Pietz weist auf die Folgen der Nichtfassung des Beschlusses hin.
Der Verband muss fachlich mehr prüfen, auf welcher Grundlage die entstehenden Maßnahmen sowie die Mehrkosten zustande kommen, sagt Herr Theißen.
Herr Pastörs ist auch der Auffassung, hier wird eine Verfügungshoheit von Eigentum infrage gestellt. Der Vorgang gehört in die Stadtvertretung, erklärt er. Eine Schaffung von Stellen im Verband zur Bearbeitung der Gebühren ist nicht notwendig, diese würden weiter zu einer Kostenerhöhung und dadurch entstehenden Gebührenerhöhung führen.
Es erfolgt eine anschließende kurze Diskussion.
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