Stadt Lübtheen

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21.02.2023 - 6.5 Haushaltssicherungskonzept

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiedow teilt mit:

 

Der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sowie das dazugehörige Haushaltssicherungskonzept wurden in den vorberatenden Ausschüssen ausführlich vorgestellt und erläutert. Im Folgenden stellt Herr Wiedow die wesentlichsten Punkte noch einmal vor.

 

Haushaltssicherungskonzept:

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2023, welches heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist mittlerweile die 11. Fortschreibung. Da der Haushaltsausgleich auch 2023 in der Gesamtsumme nicht dargestellt werden kann, muss dieses Konzept aufgestellt werden und auch weiterhin fortgeführt werden, solange bis der Gesamthaushaltsausgleich erreicht werden kann.

 

Die Zahlen für den laufenden Haushalt sehen für 2023 negativ aus. Ein Trend, der sich aus der vorigen Haushaltsplanung 2022 fortsetzt und nach derzeitiger Darstellung auch in der Finanzplanung fortsetzen wird. Der vorläufige Jahresabschluss für 2022 weist jedoch ein deutlich besseres Ergebnis aus als noch ursprünglich geplant, was u.a. auf die genehmigte Konsolidierungshilfe des Landes von rund 770.000 EUR zurückzuführen ist, welche in 2022 vereinnahmt werden konnte.

Somit wird die haushälterische Entwicklung voraussichtlich nicht ganz so negativ ausfallen, wie noch im aktuellen Entwurf dargestellt, beispielsweise bei der Entwicklung des Eigenkapitals sowie bei den Fehlbeträgen.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung müssen bei der Aufstellung des Konzeptes eine Reihe von Punkten beachtet werden. So muss die dauernde Leistungsfähigkeit beurteilt und nachgewiesen werden.

Im Fall der Stadt Lübtheen ist diese bereits weggefallen, sodass entsprechend dem § 17 a der GemHVO-Doppik entsprechende Maßnahmen in Abhängigkeit vom Ausmaß und Ursachen zu ergreifen sind. Diese Maßnahmen sollen helfen, mittel- und langfristig die dauernde Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen.

 

Dabei sind grundsätzlich die Notwendigkeit und der Umfang der Aufwendungen und Auszahlungen im pflichtigen und ganz besonders im freiwilligen Aufgabenbereich zu überprüfen sowie die Möglichkeit zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen.

 

So ist die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr beschlossen worden. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sind exemplarisch im Haushaltssicherungskonzept abgebildet. Die Hebesätze sind somit erst einmal wieder ungefähr auf dem Niveau des Landesdurchschnitts, sodass gegenwärtig kein akuter Handlungsbedarf zur weiteren Hebesatzerhöhung besteht.

 

Da die Haushaltskonsolidierung sich mittlerweile schon über einen längeren Zeitraum erstreckt, sind die Möglichkeiten und Maßnahmen, die noch umgesetzt werden können, sehr begrenzt.

 

Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept beschreibt die aktuelle Haushaltslage und die Ursachen für den fehlenden Haushaltsgleich. Weiterhin sind der Konsolidierungsbedarf sowie die Konsolidierungsmaßnahmen festzulegen. Abschließend ist die finanzielle Wirkung der Maßnahmen zusammenzufassen und der Konsolidierungszeitraum anzugeben.

 

Hier ist aber das Problem, dass nicht gesagt werden kann, wann mit dem Gesamtausgleich zu rechnen ist. Um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, wurde als Jahr des Ausgleiches 2038 angegeben. Dabei werden aber viele Faktoren eine Rolle spielen. Ob dadurch die Genehmigungsfähigkeit erreicht wird, muss abgewartet werden.

 

Insgesamt gesehen wurde die 11. Fortschreibung inhaltlich an die laufende Entwicklung angepasst.

 

Es wird daher weiterhin daran zu arbeiten sein, den Gesamtausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen. Dabei sind alle Aufgaben und Auszahlungen egal ob pflichtig oder freiwillig auf Notwendigkeit und Einsparpotentizal laufend zu überprüfen.

 

Auch wenn das Jahr 2021 sowie das vorläufige Ergebnis für 2022 positiv ausgefallen sind, ist das Ziel der Haushaltskonsolidierung doch noch ein gutes Stück entfernt.

 

In welche Richtung sich die haushalterische Lage in den kommenden Jahren bewegt, hängt im Wesentlichen von den städtischen Steuereinnahmen sowie von den künftigen FAG-Regelungen ab.

 

 

 

Haushalt 2023:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 ist in der gemeinsamen Sitzung des Ordnungs-, Sozial- und Bauausschusses sowie im Hauptausschuss beraten worden.

Aus den jeweiligen Sitzungen haben sich nur geringfügige Änderungen am Haushaltsentwurf ergeben, welche in der zur Verfügung gestellten Übersicht dokumentiert worden sind. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Lediglich bei den Einnahmen aus den Boden-Wasser-Gebühren wurden nochmals Anpassungen bei den Ansätzen vorgenommen. Nähere Informationen dazu können dem Vorbericht sowie der zur Verfügung gestellten Excel-Übersicht entnommen werden.

 

Der heutige vorliegende Haushaltsentwurf 2023 ist nach den vorliegenden Zahlen aus dem Orientierungsdatenerlass des Landes, den vorliegenden Anmeldungen aus den Fachämtern und den Ist-Zahlen der vergangenen Jahre erstellt worden.

 

Wie eingangs bereits erwähnt, sieht der Haushaltsplan für 2023 negativ aus. Dies resultiert im Wesentlichen aus den erheblichen Mehraufwendungen in sämtlichen Bereichen, insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen, wo ein Anstieg von rund 750.000 EUR im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist. Des Weiteren sorgt ein erneuter Anstieg der Kreisumlage von rund 185.000 EUR für weitere Belastungen des Haushaltes.

 

Auf der Einnahmenseite konnten leichte Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr veranschlagt werden. Bei den Steuereinnahmen konnten im Vergleich zum Vorjahr rund 300.000 EUR mehr eingeplant werden. Trotz dieser Verbesserung reicht das Volumen noch nicht aus, um diese besagten Mehrbelastungen zu kompensieren.

Insbesondere im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen ist das Niveau wie vor der Pandemie noch nicht wieder hergestellt. Allerdings konnte in 2022 hier eine positive Entwicklung festgestellt werden, was sowohl auf die Stabilisierung der Wirtschaft als auch auf die Erhöhung des Hebesatzes zurückzuführen ist.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben in 2023 unverändert. Durch die Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer bewegt sich die Stadt Lübtheen wieder auf dem Niveau des Landesdurchschnitts sowie auf den nivellierten Hebesätzen des FAG.

 

Das Limit für die Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 9,5 Mio. EUR festgesetzt. Damit sollen alle laufenden Auszahlungen sowie Vorfinanzierungen im Bereich der Investitionen abgesichert werden.

 

Der Stellenplan weist mit rund 30,33 Vollbeschäftigteneinheiten einen leichten Rückgang von 0,5 Einheiten im Vergleich zum Vorjahr aus. Durch Umstrukturierungen konnte eine Teilzeitstelle im Bauamt für Bauleitplanung geschaffen und zum 01.09.2022 auch besetzt werden. Des Weiteren beträgt die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte zum 01.01.2023 nur noch 39 Wochenstunden.

 

Die größten Erträge bleiben die Schlüsselzuweisungen, die Anteile an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. Die Mindereinnahmen aus der Schlüsselzuweisung können im Plan durch die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie aus der Einkommensteuer kompensiert werden.

Der Rückgang bei der Schlüsselzuweisung resultiert aus einer höheren Steuerkraft in 2021.

Zu hoffen bleibt, dass die positive Entwicklung der Steuereinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer, weiterhin anhält.

 

Bei den Aufwendungen nehmen die Kosten für Personal, die Kreisumlage sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen den größten Part ein.

 

Die enorme Steigerung bei den Sach- und Dienstleistungen hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen sind zahlreiche notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung sowie der Straßenunterhaltung geplant. Zum anderen gibt es einen deutlichen Anstieg von rund 100.000 EUR für Strom- und Gaskosten, was als Folge des Krieges in der Ukraine betrachtet werden kann. Generell sind durch die hohe Inflationsrate Preissteigerungen in allen Bereichen zu verzeichnen, was sich in den Ansätzen widerspiegelt.

 

Des Weiteren sind diverse Vorhaben geplant. Im Rahmen der Digitalisierung der Schule sind 300.000 EUR für die Elektro-Ertüchtigung vorgesehen. Für den Beitritt zur KSM, welcher gegenwärtig noch andauert, wurden für 2023, 200.000 EUR veranschlagt.

 

Für umfangreiche Baumpflegemaßnahmen sind rund 630.000 EUR vorgesehen, welche sich über die Jahre 2023 und 2024 erstrecken. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehenen Fördermittel vom Land i.H.v. 470.000 EUR wurden bereits bewilligt. Die Kostenschätzung wurde vom Ordnungsamt initiiert und von einer externen Firma durchgeführt. Die vorgesehenen Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet und beinhalten im Wesentlichen die Baumkronenpflege.

 

Der investive Haushalt für 2023 weist ein geringeres Defizit aus als im Vorjahr. Insgesamt wurden 47 Einzelmaßnahmen geplant und mit rund 2,27 Mio. EUR veranschlagt. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch diverse Fördermittel sowie aus der Infrastrukturpauschaule des Landes. Der voraussichtliche Fehlbetrag von rund 765.000 EUR muss planmäßig über den Investitionskredit finanziert werden.

 

Bislang wurde noch kein neuer Investitionskredit aufgenommen. Gemäß Muster 4a des Vorberichtes beläuft sich das Kreditvolumen von 2021 bis 2023 auf rund 2,09 Mio. EUR. Wie viel davon tatsächlich in Anspruch genommen werden muss, hängt von den endgültigen Kosten für den Umbau des neuen Rathauses ab. Sobald hierfür die tatsächlichen Gesamtkosten absehbar sind, wird ein neuer Kredit aufgenommen. Die Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

 

Das wesentlichste investive Vorhaben bleibt auch in 2023 der Umbau des neuen Rathauses. Die Maßnahme soll planmäßig in 2023 abgeschlossen werden. Gemäß aktuellen Haushaltsentwurf beträgt das Gesamtvolumen rund 7,34 Mio. EUR, wovon rund 4,75 Mio. aus diversen Fördermitteln gegenfinanziert werden können. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich demnach auf rund 2,59 Mio. EUR.

Folgekosten nach Abschluss der Maßnahme wurden in der Planung berücksichtigt. Die Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten stellen in 2023 eine Belastung von rund 20.000 EUR dar. Für Betriebs- und Servicekosten sowie für Instandhaltung und Unterhaltung wurden rund 50.000 EUR in 2023 anteilig veranschlagt. Die Werte basieren auf Kostenschätzungen und Annahmen. Konkretere Werte werden sich erst ableiten lassen, sobald das Gebäude tatsächlich in Betrieb genommen wurde.

 

Des Weiteren sind investive Maßnahmen für Ersatz- und Ergänzungsausstattungen in den Bereichen Bauhof, Grund- und Regionalschule, Spielplätze, Waldbad sowie Feuerwehr und Katastrophenschutz geplant. Nähere Erläuterungen hierzu sind im Vorbericht enthalten.

 

Im Rahmen der Digitalisierung der Schule werden in 2023 knapp 300.000 EUR veranschlagt, um die bestehende digitale Infrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das Land stellt dafür im Rahmen des Digitalpaktes Fördermittel von knapp 170.000 Euro zur Verfügung.

 

Im Bereich der Infrastruktur wurden rund 800.000 EUR veranschlagt. Vorgesehen ist u.a. die Brückensanierung in Brömsenberg für rund 350.000 EUR. Dieses Vorhaben wird jedoch nur realisiert, sofern eine entsprechende Förderung aus Landesmitteln bereitgestellt werden kann.

Des Weiteren sind die Erneuerung der Gehwege in der Wilhelmstraße sowie am Platz des Friedens in Jessenitz Werk vorgesehen. Bei letzterer Maßnahme ist jedoch vorab noch eine Überprüfung erforderlich, da durch die Baumbewurzelung eine andere Form der Sanierung ermittelt werden muss.

Die Sanierung des Radwegs in der Geschwister-Scholl-Straße steht ebenfalls noch unter Vorbehalt. Hier liegt der Fokus zunächst auf der Auswechselung der alten Laternen.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Haushalt 2023 geprägt ist von starken Mehrbelastungen, insbesondere in der laufenden Verwaltungstätigkeit.

Inwiefern die erwarteten Mehrbelastungen tatsächlich eintreten und auf der anderen Seite, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln, bleibt abzuwarten und muss unterjährig verfolgt und genau beobachtet werden.

 

 

 

Herrn Metelmann: es ist durch die Kommunalaufsicht so gewollt, dass ein Haushaltssicherungskonzept erstellt wird, es sind Willensbekundungen, die aufgeführt sind. Zum Beispiel kann eine Abschätzung der Grundsteuer noch gar nicht erfolgen. Es wird auf lange Sicht eine Erhöhung der Grundsteuer erfolgen müssen, da die Hebesätze im ländlichen Raum durch Grundsteuerreform geringer ausfallen. Dem Haushalt wird zugestimmt werden, um handlungsfähig zu sein. Wenn man die Schuldenentwicklung sieht und ihr gegenüber das Eigenkapital, ist keine positive Zukunft sichtbar.

 

Herr Steuer weist auf die jetzige Haushaltslage hin, welche nicht positiv ist. 2,4 Mio € Defizit im Haushalt, zurückgehende Einnahmen, steigende Ausgaben. Die Belastung der Stadt wird weitergehen. Andererseits sichert der Haushalt wichtige Investitionen, zum Beispiel Investitionen in die Zukunft der Schulen, in die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung, Baumpflege, Ausstattung der Feuerwehren, LED Beleuchtung usw.. Die Rahmenbedingungen müssen besprochen werden wie zum Beispiel die Schlüsselzuweisung von Grundzentren, Naturschutz (90 Prozent ist naturschutzrelevantes Gebiet) u .a. und müssen in die Betrachtung einbezogen werden. Fazit der Haushalt ist für grundlegende Investitionen wichtig.

 

Ergänzend sagt Herrn Greve, die Schlüsselzuweisungen von 2021 zu 2023 sinken um 800.000 €. Ein Viertel der Ausgaben gehen in die Kreisumlage. Die Kreisumlage steigt stetig. Die Stadt Lübtheen muss mit dem wenigen Geld, welches, aufgrund der Randlage und der Lage im Naturschutzgebiet eingenommen wird, auskommen. Eine Gewerbeansiedlung ist aufgrund der Lage nicht attraktiv, was weniger Gewerbesteuern zu Folge hat. In der Landesverwaltung muss entschieden werden, das Kommunen wie Lübtheen eine kommunale Selbstverwaltung auch in Zukunft noch realisieren können.

 

Herr Banz teilt mit, dass das neue FAG angepasst werden soll, da die Grundzentren bisher zu kurz gekommen sind. Hoffnung ist, dass damit die Schlüsselzuweisungen steigen und die Grundzentren besser ausgestattet werden. Der Haushalt wurde in den letzten Jahren nur mit Haushaltssicherungskonzept, hier in 11 Fortschreibung erstellt. Aber auch in schwierigen Zeiten ist es wichtig zu investieren. Es sind nicht so viele Investitionen wie in den vergangenen Jahren. Wichtig ist das insbesondere auch die freiwilligen Aufgaben wie Bibliothek, Museum, Sportplätze und Hallen sowie das Waldbad erhalten bleibt.

 

Herr Pastörs sagt, dass eine relativ konstante Zahl zu den Personalkosten im Haushalt ausgewiesen wird. Wird mehr Personal gefordert, sollte eine Widerspiegelung in den nächsten Jahren erfolgen. Ist der Betrag hier zu niedrig angesetzt? Positiv ist das 1,5 Mio € Investivkredite im Haushalt enthalten sind und dieses zu einem guten Zinssatz. Die Entwicklung der Kassenkredite, welche kurzfristig finanziert sind, geben zu bedenken. Ein weiterer Diskussionsbeitrag ist die Kreisumlage. Zur KSM wird hingewiesen, dass ein finanzielles Risiko nicht abgebildet wird. Eine solide Finanzierung ist wichtig. Im Gewerbegebiet ist eine aktive Ansiedlungspolitik notwendig, die Attraktivität des Gewerbegebietes ist nicht gegeben.

 

Zum FAG werden weitere Ausführungen durch Frau Lindenau gemacht.

 

Herr Pastörs wir haben eine Haushaltskonsolidierungshilfe von 770.000 € erhalten. Werden auch zukünftig die Kriterien erfüllt, das noch mal eine Entlastung erfolgt und wie ist es, wenn diese Hilfe nicht gezahlt wird. Wie ist das geregelt.

 

Herrn Netzband, es ist so geregelt, dass wenn aus dem laufenden Finanzhaushalt ein Plus entsteht, inklusive Tilgung, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dann ist es möglich, 20 Prozent des Gesamtdefizites zu erhalten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Dem in der Anlage beigefügten Haushaltssicherungskonzept der Stadt Lübtheen für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

13

2

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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