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28.03.2023 - 6.1 Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und pri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wein erläutert, dass die meisten Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und entsprechend in die Beschlussvorlage eingearbeitet wurden. Die Stellungnahme der Biosphäre mit der Verpflichtung der Nutzung regionalen Saatgutes wurde berücksichtigt und ebenfalls in die Beschlussvorlage übernommen. Des Weiteren weißt die Biosphäre daraufhin, dass die Ausgleichsmaßnahme in das Kompensationsverzeichnis des Landes eingetragen und grundbuchamtlich festgehalten werden muss, damit im Falle eines Verkaufes das Dauergrünland auch gesichert ist. Die Kosten und die Umsetzung hat der landwirtschaftliche Bewirtschafter zu tragen, da er von der Umwandlung der ehemaligen Ausgleichsfläche in Ackerland profitiert.

 

Herr Nagel fragt, ob die Übernahmeverpflichtung zwischen Landeigentümer und Bewirtschafter vertraglich festgelegt wird.

 

Herr Wein bejaht diese Frage, der Vertrag sei in Vorbereitung.

 

Herr Nagel verweist auf die Anmerkungen in der Stellungnahme der Biosphäre hinsichtlich der fehlenden Umsetzung der festgesetzten Auflagen aus der 2. Änderung des B-Plans Nr. 8.

 

Herr Wein führt aus, dass es schon im letzten Jahr einen Vor-Ort-Termin mit einer Pflanzfirma gab. Dort wurden viele Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der Pflanzung und der späteren Bewässerung geäußert. Das Angebot wurde jetzt überarbeitet und an die Firma Brüggen geschickt und er warte darauf, dass das Angebot von der Firma Brüggen bestätigt wird. Dann wird die Durchführung vertraglich festgehalten und die Pflanzung wird voraussichtlich im Herbst erfolgen. Die Pflanzliste wurde entsprechend den Gegebenheiten vor Ort noch einmal angepasst, aber trotzdem müssen evtl. Ausfälle in Kauf genommen werden.

 

Herr Metelmann äußert die Hoffnung, dass es nun die letzte Änderung des B-Plans Nr. 8 „Betriebserweiterung Firma Brüggen“ ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Stadt Lübtheen beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Betriebserweiterung der Firma Brüggen Fahrzeugwerk & Service GmbH“ der Stadt Lübtheen. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage