Stadt Lübtheen

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26.09.2023 - 6.1 Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Marlind Gerlitz informiert, dass ein Bericht der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Hagenow-Land, Frau Roock über ihre Arbeit leider nicht erfolgt ist, da diese kurzfristig den Termin am 05.09.2023 im Sozialausschuss abgesagt hat.

 

Herr Steuer weist auf den wichtigen Inhalt der Beschlussvorlage hin und spricht den Satz „Zwecks Einarbeitung und Netzwerkpflege ist eine unbefristete Bestellung sehr vorteilhaft, manche Gleichstellungsbeauftragte werden gemäß der Wahlperiode der Gemeindevertretung bestellt.“ an. Hier kommt die Grundsatzfrage auf, erfolgt eine unbefristete Bestellung oder erfolgt eine Bestellung auf 5 Jahre, wie es bei anderen Gremien auch erfolgt. Weiterhin fragt er, wie die Mitglieder der Stadtvertretung zu folgendem Satz „Die Stadtvertretung Lübtheen bestellt sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte.“ stehen, wie soll damit umgegangen werden. Zur Diskussion wird eine fünfjährige Wahlperiode gestellt.

 

Herr Pastörs hebt hervor, inwiefern es ratsam ist, eine Änderung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in der Hauptsatzung durchzuführen. Weiterhin möchte er wissen, inwiefern noch Kosten zusätzlich zur Aufwandsentschädigung von 60,00 €, für Fahrtkosten, Porto, Aktionen u. a. entstehen. Er spricht sich für die befristete Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten aus.

 

Herr Pietz erklärt, dass die SPD Fraktion den Vorschlag der CDU Fraktion zu einer fünfjährigen Bestellung mitträgt. Er sagt, die monatliche Aufwandsentschädigung sollte auf 100,00 € erhöht werden. Hier muss dann eine Änderung in der Hauptsatzung erfolgen.

 

Eine Änderung des Aufgabenkatalogs sowie eine Korrektur der Aufwandsentschädigung in der Hauptsatzung sind möglich, sagt Frau Lindenau. Der Aufgabenkatalog ist aus der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages entstanden. Aus den Erfahrungswerten, um sich ein umfassendes Netzwerk zu schaffen, ist eine unbefristete Bestellung vorteilhaft. Aber auch eine befristete Bestellung kann verlängert werden bzw. es kann eine Abberufung erfolgen. Es kann ein Haushaltstitel hinterlegt werden.  

 

Die zukünftige Haushaltsplanung zu den Ausgaben für eine Gleichstellungsbeauftragte wird bei anderen Kommunen hinterfragt, ergänzt Herr Netzband, hier liegen noch keine Vergleiche vor. Zukünftige Kosten werden gesondert im Haushalt ausgewiesen.

 

Bei einer sofortigen Bestellung würde durch die CDU Fraktion eine Kandidatin vorgeschlagen werden, ergänzt Herr Steuer.

 

Herr Banz spricht sich für eine öffentliche Ausschreibung einer Gleichstellungsbeauftragten aus.

 

In nachfolgender Diskussion wird über die Ausschreibung und die vorhandene Beschlussvorlage gesprochen.

 

Frau Müller teilt mit, dass in der letzten Sozialausschusssitzung das Publik machen der Ausschreibung innerhalb der Stadt beschlossen wurde. So das jeder Bürgerin die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten zu bewerben.

 

Der Vorsitzende Herr Jürgen Sahs schlägt eine Korrektur der Beschlussvorlage vor. Hier soll eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden und die Amtszeit geregelt. Nach einer öffentlichen Ausschreibung erfolgt die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Der Beschluss wird wie folgt korrigiert:

 

Die Stadtvertretung Lübtheen bestellt für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte. Eine Auswahl der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung im Internetauftritt der Stadt Lübtheen.

 

Die Mitglieder sprechen über die Auswahlkriterien.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Lübtheen bestellt sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

0

2