Stadt Lübtheen

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26.09.2023 - 6.2 Kommunale Wärmeplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.

 

Frau Lindenau informiert, dass alle Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung in Deutschland verpflichtet werden. Bei dem Gebiet handelt es sich um Lübtheen und alle angebundenen Ortsteile. Es erfolgt die Erfassung eines IST Standes, aus denen Vorschläge zur Geothermie, Fernwärme u. a. hervor gehen können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch eine 100-prozentige Förderung erreicht werden.

 

Herr Pastörs fragt, beinhaltet das eine Bewertung aller Immobilien, auch privater Immobilien innerhalb der Stadt. Frau Lindenau sagt: durch den Zensus zum Beispiel können relativ klare Aussagen zu den Beheizungsarten von Immobilien gemacht werden und wo es unklar ist, kann man es lt. Statistik hochrechnen. 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Lübtheen in den Jahren 2023-2024. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen.

Gleichzeitig wird der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produktsachkonto 51100000.52920000 zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage