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06.09.2023 - 7.1 Brauchtumsfeuer

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Durch das Ordnungsamt, vertreten durch Herrn Porsch, wird dargelegt, dass durch die kommende Jahreszeit wiederholt Anfragen der Bürger zum Verbrennen von Laub und Gartenabfällen eingehen werden. Vorausschauend möchte er die Mitglieder des Hauptausschusses mit einem Flyer informieren, wie die Anwohner beraten werden können. Das ist insbesondere wichtig, da in diesem Bereich regelmäßig Änderungen erfolgen. Der Flyer wird auf Wunsch den Ortsbeiräten zu Verfügung gestellt. Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Feuer in Feuerschalen gemacht werden dürfen. Das Laub sollte trocken sein. Laubfeuer im Garten sind nicht erlaubt. Nicht pflanzliche Gegenstände dürfen nicht mit verbrannt werden. Wenn es zu einer Anzeige kommt, wird eine entsprechende Prüfung durch das Ordnungsamt erfolgen. Hier wird zuerst das Gespräch mit den Bürgern gesucht. Lt. Gesetzen, Richtlinien, Erlassen und Verordnungen kann das Bußgeld über 1.000 € betragen.

Brauchtumsfeuer müssen beantragt werden, Anträge dafür sollten relativ früh eingehen.

Herr Hohmann spricht sich dafür aus, dass pflanzliche Abfälle zu kompostieren sind, für Restholz sollte die Feuerschale oder der Kamin genutzt werden. In Lübtheen ist der Wertstoffhof, hier können konterminierte Hölzer abgegeben werden.

Durch Herrn Wein wird noch mal gefragt, wie es sich zum Beispiel mit den Osterfeuern verhält. Hier teilt Herr Porsch mit, dass dieses rechtzeitig beantragt werden müssen. Diese Feuer gelten als Traditions- und Brauchtumsfeuer.

 

In weiterem Gespräch wird durch die Mitglieder über das Verbrennen von nicht geeignetem Material, Ort der Feuerstelle und der Beantragung diskutiert.

 

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Anlagen

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