Wortprotokoll
Herr Theißen stellt den Antrag nicht über die Entschädigungsverordnung der Gleichstellungsbeauftragten abzustimmen.
Frau Lindenau teilt mit, dass im Hauptausschuss über die Bestellung und Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten gesprochen wurde. In nachfolgender Diskussion wurde über die Aufwandsentschädigung der Gleichstellungsbeauftragten gesprochen.
Herr Metelmann sagt, dass es in Tagesordnungspunkt 9. zur generellen Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten geht. Die Höhe der Entschädigung wird davon nicht berührt. Zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung sollte der Sozialausschuss einen Beschluss fassen.
Herr Theißen ist damit einverstanden, wenn die Höhe der Aufwandsentschädigung nochmals im Sozialausschuss geprüft wird, der Tagesordnungspunkt 9 kann auf der Tagesordnung bleiben.
Herr Jan Uwe Sahs weist darauf hin, den Aufgabenkatalog der Gleichstellungsbeauftragten anzupassen.
In nachfolgender Diskussion der Mitglieder wird über die Anpassung der Entschädigungsverordnung der Gleichstellungsbeauftragten gesprochen, dieses soll nochmals im Sozialausschuss beraten werden.
Herr Pietz bittet um Abstimmung: