Wortprotokoll
Herr Jan Uwe Sahs beantragt, dass die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept in 2025 vom Amtsleiter vorgestellt wird
Antrag von Herrn Jan Uwe Sahs:
„Ich beantrage, dass die Haushaltssatzung 2025 und das Haushaltssicherungskonzept wieder vom Amtsleiter vorgestellt werden.“
Begründung durch Herrn Jan Uwe Sahs: Der Haushalt ist besonders wichtig und sollte als Vorstellung durch den Amtsleiter erfolgen. Eine Zuarbeit durch den Sachbearbeiter ist richtig.
Herr Netzband teilt mit, dass es mit der Strukturänderung einen Sachgebietsleiter (Herrn Wiedow) gibt der voll und umfänglich zuständig ist.
Herr Pietz bittet um Abstimmung des Antrages von Herrn Jan Uwe Sahs.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl stimm- berechtigter Mitglieder |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
16 |
6 |
5 |
5 |
Dem Antrag von Herrn Jan Uwe Sahs wurde stattgegeben, es erfolgt eine Prüfung sagt, Herr Pietz.
Herr Wiedow teilt mit:
Der aktuelle Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sowie das dazugehörige Haushaltssicherungskonzept wurden in den vorberatenden Ausschüssen ausführlich vorgestellt und erläutert. Im Folgenden stellt Herr Wiedow die wesentlichsten Punkte noch einmal vor.
Haushaltssicherungskonzept:
Das Haushaltssicherungskonzept 2024, welches heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist mittlerweile die 12. Fortschreibung. Da der Haushaltsausgleich auch 2024 in der Gesamtsumme nicht dargestellt werden kann, muss dieses Konzept aufgestellt werden und auch weiterhin fortgeführt werden, solange bis der Gesamthaushaltsausgleich erreicht werden kann.
Die Zahlen für den laufenden Haushalt sehen für 2024 negativ aus. Ein Trend, der sich aus der vorigen Haushaltsplanung 2023 fortsetzt und nach derzeitiger Darstellung auch in der Finanzplanung fortsetzen wird. Der vorläufige Jahresabschluss für 2023 weist im Vergleich zum ursprünglichen Planansatz ein besseres Ergebnis aus.
Somit wird die haushalterische Entwicklung voraussichtlich nicht ganz so negativ ausfallen wie noch im aktuellen Entwurf dargestellt, beispielsweise bei der Entwicklung des Eigenkapitals sowie bei den Fehlbeträgen.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung müssen bei der Aufstellung des Konzeptes eine Reihe von Punkten beachtet werden. So muss die dauernde Leistungsfähigkeit beurteilt und nachgewiesen werden.
Im Fall der Stadt Lübtheen ist diese bereits weggefallen, sodass entsprechend dem § 17 a der GemHVO-Doppik entsprechende Maßnahmen in Abhängigkeit vom Ausmaß und Ursachen zu ergreifen sind. Diese Maßnahmen sollen helfen, mittel- und langfristig die dauernde Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen.
Dabei sind grundsätzlich die Notwendigkeit und der Umfang der Aufwendungen und Auszahlungen im Pflichtigen und ganz besonders im freiwilligen Aufgabenbereich zu überprüfen sowie die Möglichkeit zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen.
So ist die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer in 2022 beschlossen worden. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sind exemplarisch im Haushaltssicherungskonzept abgebildet. Die Hebesätze sind somit zunächst wieder auf dem Niveau des Landesdurchschnitts, sodass gegenwärtig kein akuter Handlungsbedarf zur weiteren Hebesatzerhöhung besteht.
Des Weiteren stehen die Gebührensatzungen der Stadt Lübtheen regelmäßig auf dem Prüfstand und werden sukzessive an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, was auch von der Kommunalaufsicht forciert wird. Aktuell ist eine Anpassung der Gebührensatzung für die Sporthalle in der Amtsstraße vorgesehen, welche in 2024 umgesetzt werden soll.
Da die Haushaltskonsolidierung sich mittlerweile schon über einen längeren Zeitraum erstreckt, sind die Möglichkeiten und Maßnahmen, die noch umgesetzt werden können, sehr begrenzt.
Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept beschreibt die aktuelle Haushaltslage und die Ursachen für den fehlenden Haushaltsgleich. Weiterhin sind der Konsolidierungsbedarf sowie die Konsolidierungsmaßnahmen festzulegen. Abschließend ist die finanzielle Wirkung der Maßnahmen zusammenzufassen und der Konsolidierungszeitraum anzugeben.
Hier ist aber das Problem, dass nicht gesagt werden kann, wann mit dem Gesamtausgleich zu rechnen ist. Um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, wurde als Jahr des Ausgleiches 2041 angegeben. Dabei werden aber viele Faktoren eine Rolle spielen. Ob dadurch die Genehmigungsfähigkeit erreicht wird, muss abgewartet werden.
Insgesamt gesehen wurde die 12. Fortschreibung inhaltlich an die laufende Entwicklung angepasst.
Es wird daher weiterhin daran zu arbeiten sein, den Gesamtausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen. Dabei sind sämtliche Aufgaben und Auszahlungen, egal ob Pflichten oder freiwillig, auf Notwendigkeit und Einsparpotentzial laufend zu überprüfen.
Auch wenn die Jahre 2021 und 2022 positiv ausgefallen sind, ist das Ziel der Haushaltskonsolidierung im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung noch ein gutes Stück entfernt.
In welche Richtung sich die haushalterische Lage in den kommenden Jahren bewegt, hängt im Wesentlichen von den städtischen Steuereinnahmen sowie von den künftigen FAG-Regelungen ab.
Haushalt 2024:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 ist in der gemeinsamen Sitzung des Ordnungs-, Sozial- und Bauausschusses sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden.
Aus den jeweiligen Sitzungen haben sich keine Änderungen am Haushaltsentwurf ergeben.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 ist im Wesentlichen auf Grundlage der vorliegenden Zahlen aus dem Orientierungsdatenerlass des Landes, den eingereichten Anmeldungen aus den Fachämtern sowie den tatsächlichen Ist-Zahlen der vergangenen Jahre erstellt worden.
Wie eingangs bereits erwähnt, sieht der Haushaltsplan für 2024 negativ aus. Dies resultiert im Wesentlichen aus den erheblichen Mehraufwendungen in sämtlichen Bereichen, insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen, wo ein ähnlich hohes Ansatzniveau wie bereits im Vorjahr zu verzeichnen ist. Des Weiteren sorgt ein erneuter Anstieg der Kreisumlage von rund 85.000 EUR für weitere Belastungen des Haushaltes. Hinzukommend werden erhebliche Mehraufwendungen im Bereich der Zinsen erwartet, insbesondere für den Kassenkredit.
Auf der Einnahmenseite konnten deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr veranschlagt werden. Dies resultiert vor allem aus dem deutlichen Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen um rund 500.000 EUR im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Steuereinnahmen konnten im Vergleich zu 2023 rund 120.000 EUR mehr eingeplant werden. Trotz dieser deutlichen Verbesserung reicht das Volumen noch nicht aus, um diese besagten Mehrbelastungen zu kompensieren.
Die größten Ertragspositionen bleiben die Schlüsselzuweisungen, die Anteile an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. In allen drei Bereichen konnten höhere Ansätze als im Vorjahr veranschlagt werden. Der Anstieg bei der Schlüsselzuweisung resultiert aus einer geringeren Steuerkraft in 2022. Höhere Schlüsselzuweisungen klingen zunächst positiv, stellen aber auch gleichzeitig eine Belastung für den Haushalt dar. Der Umstand, dass die Schlüsselzuweisungen einen Teil der Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage darstellen, hinterlässt einen faden Beigeschmack. Höhere Schlüsselzuweisungen auf der einen Seite bedeuten demnach höhere Aufwendungen bei der Kreisumlage auf der anderen Seite.
Zu hoffen bleibt, dass sich die Entwicklung der Steuereinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer, künftig wieder positiver gestaltet. Hier waren in den vergangenen Jahren deutliche Schwankungen zu verzeichnen. Höhere Gewerbesteuererträge wären ein wesentlicher Bestandteil für einen ausgeglichenen Haushalt.
Bei den Aufwendungen nehmen die Kosten für Personal, die Kreisumlage sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen den größten Part ein.
Das weiterhin hohe Auszahlungsvolumen bei den Sach- und Dienstleistungen hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen sind zahlreiche notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung sowie der Straßenunterhaltung geplant. Zum anderen gibt es einen deutlichen Anstieg für Strom- und Gaskosten im Zuge der anhaltenden Energiekrise. Generell sind Preissteigerungen in sämtlichen Bereichen zu verzeichnen, was sich in den Ansätzen widerspiegelt.
Des Weiteren sind diverse Vorhaben geplant, welche in 2024 realisiert werden sollen.
Im Rahmen der Digitalisierung der Schule sind rund 425.000 EUR für die Elektro-Ertüchtigung sowie für anschließende Malerarbeiten vorgesehen.
Für umfangreiche Baumpflegemaßnahmen sind rund 630.000 EUR vorgesehen. Die bereits bewilligten Fördermittel von rund 470.000 EUR werden planmäßig in 2024 abgerufen.
Die beiden bereits im vorigen Jahr veranschlagten Vorhaben konnten in 2023 im Wesentlichen vorbereitet werden, was eine anteilige Finanzierung aus Haushaltsresten ermöglicht und somit den Ergebnishaushalt 2024 zum Teil entlastet.
Der Beitritt zur KSM konnte in 2023 im Wesentlichen vollzogen werden. Für 2024 wurden im Zuge dessen für den laufenden IT-Betrieb im Rathaus, der Schule sowie den nachgeordneten Einrichtungen rund 320.000 EUR veranschlagt.
Für den laufenden Haushalt wird demzufolge eine Verschlechterung des Ergebnisses prognostiziert. Trotz phasenweiser Verbesserungen auf der Einnahmeseite überwiegen schlussendlich die gestiegenen Aufwendungen.
Der investive Haushalt für 2024 weist ein geringeres Defizit aus als im Vorjahr. Insgesamt wurden rund 50 Einzelmaßnahmen geplant und mit rund 1,66 Mio. EUR veranschlagt. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch diverse Fördermittel sowie aus der Infrastrukturpauschale des Landes. Der voraussichtliche Fehlbetrag von rund 306.000 EUR muss planmäßig über den Investitionskredit finanziert werden.
Im Muster 4a des Vorberichtes wird die Gesamtsumme von 2022 – 2024 auf rund 1,5 Mio. EUR ausgewiesen.
Bislang wurde zunächst erst die Kreditermächtigung aus 2021 i.H.v. 256.000 EUR in Anspruch genommen.
Inwiefern und in welchem Umfang die restliche Kreditermächtigung beansprucht werden wird, hängt im Wesentlichen von den tatsächlichen Kosten des Umbaus des neuen Rathauses ab. Sobald hierfür die tatsächlichen Gesamtkosten absehbar sind, wird auf Grundlage der o.g. Kreditermächtigung ein neuer Kredit aufgenommen. Die Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Das wesentlichste investive Vorhaben bleibt auch in 2024 der Umbau des neuen Rathauses. Die Maßnahme wurde in 2021 begonnen und soll planmäßig in 2024 abgeschlossen werden. Durch Kostensteigerungen muss das Gesamtvolumen nochmals um 200.000 EUR aufgestockt werden. Gemäß aktuellen Haushaltsentwurf beträgt das Gesamtvolumen demnach rund 7,97 Mio. EUR, wovon rund 4,75 Mio. aus diversen Fördermitteln gegenfinanziert werden können. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich demnach auf rund 3,22 Mio. EUR.
Die Folgekosten nach Abschluss der Maßnahme wurden in der Planung mit rund 137.000 EUR veranschlagt, wovon 97.000 EUR zahlungswirksam sind.
Die Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten stellen in 2024 eine Belastung von rund 40.000 EUR dar. Für Betriebs- und Servicekosten sowie für Instandhaltung und Unterhaltung wurden rund 97.000 EUR in 2024 veranschlagt. Die Werte basieren im Wesentlichen auf Kostenschätzungen und Annahmen. Konkretere Werte werden sich erst ableiten lassen, sobald das Gebäude tatsächlich in Betrieb genommen wurde.
Des Weiteren sind investive Maßnahmen für Ersatz- und Ergänzungsausstattungen in den Bereichen Bauhof, Grund- und Regionalschule, Spielplätze, Waldbad sowie Feuerwehr und Katastrophenschutz geplant. Nähere Erläuterungen hierzu sind im Vorbericht enthalten.
Im Bereich der Infrastruktur wurden rund 230.000 EUR veranschlagt, welche mit rund 133.000 EUR Fördermitteln gegenfinanziert werden können. Vorgesehen ist u.a. der Ausbau des Geraden Wegs in Volzrade für rund 205.000 EUR sowie der Neubau des Gehwegs an der K19 Belscher Straße Lübbendorf für rund 120.000 EUR. Letztere Maßnahme wird zum Teilen aus Haushaltsresten des Vorjahres finanziert. Des Weiteren ist die Errichtung von drei Ladesäulen im Stadtgebiet angedacht, welche im Zeitraum von 2024 – 2026 durchgeführt werden soll. Das Gesamtvolumen hierfür beläuft sich auf 42.000 EUR.
Im Bereich Bodenordnungsverfahren Garlitz sind zwei Maßnahmen vorgesehen, welche mit einer sehr guten Förderquote ausgestattet sind. Für beide Vorhaben hat sich die Stadt Lübtheen bereit erklärt, die Vorfinanzierung zu übernehmen. Nach Abschluss beider Maßnahmen beträgt der Eigenanteil lediglich 43.000 EUR bei einem Gesamtvolumen von rund 1 Mio. EUR.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der HH 2024 geprägt ist von starken Mehrbelastungen, insbesondere in der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Inwiefern die erwarteten Mehrbelastungen tatsächlich eintreten und auf der anderen Seite, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln, bleibt abzuwarten und muss unterjährig verfolgt und genau beobachtet werden.
Herr Theißen regt an für die Gäste der Stadtvertretersitzung Eckdaten (Zahlen) als Präsentation einzublenden.
Herr Steuer zeigt auf das die Situation zutreffend dargestellt wurde. Die Fakten sind im Haushaltssicherungskonzept enthalten, wie geringe Steuermesskraft, Finanzausstattung der Grundzentren sowie schwankende Gewerbesteuern und Höhe der Kassenkredite. Er spricht sich für eine Zustimmung aus.
Frau Völkel spricht der Verwaltung und der Bürgermeisterin für die geleistete Arbeit am Projekt der Umbaumaßnahmen im neuen Rathaus einen Dank aus. Für den Haushaltausgleich müssten sich die Einnahmen insbesondere in der Gewerbesteuer erhöhen, welches aber durch geografische Lage eher unwahrscheinlich ist. Trotz der Kreisumlage sind Investitionsmaßnahmen geplant, welche auch durch Landesförderung und Zuweisung unterstützt wird. Investitionsmaßnahmen sind notwendig, hier sind es insbesondere die Digitalisierungsmaßnahmen in der Lindenschule sowie die Ausgaben für die Feuerwehr. Für die Bürger sind keine weiteren Belastungen durch die Grundsteuer A und B in diesem Jahr nötig. Es ist aber zukünftig abzusehen, dass eine Erhöhung kommen kann. Trotz des nicht ausgeglichenen Haushaltes wird eine Zustimmung erfolgen.
Herr Jan Uwe Sahs fragt nach der Besoldung der Sachgebietsleiterstelle sowie einer entsprechenden Ausschreibung. Die Fragen werden durch Herrn Netzband beantwortet.
Herrn Pastörs weist darauf hin, dass der Ergebnishaushalt ein Minus ausweist. Weiterhin auf die Erhöhung der Zinslast. Das Risiko des Rückganges der Gewerbesteuer wird zukünftig ersichtlich sein. Weitere hohe Kosten sind die Kreisumlage und Gehälter sowie Löhne. Hier ist eine Veränderung nötig.
Herr Greve sagt, dass ein ausgeglichener Haushalt auch in der Zukunft nicht möglich sein wird. Die Gewerbetreibenden haben Schwierigkeiten, so das auch keine großen Steuern zu erwarten sind. Wenn gegen den Haushalt gestimmt wird, sind keine Investitionen mehr möglich sein.
Zu den Gewerbesteuereinnahmen wird durch Frau Lindenau mitgeteilt, dass eine konservative Planung erfolgt ist. Das Finanzausgleichsgesetz hat im Moment kein Instrument, um uns dauerhaft zu entlasten.
Nachfolgend erfolgen weitere Wortmeldungen durch Mitglieder der Stadtvertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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