Wortprotokoll
Herr Netzband sagt, dass in Absatz 1. die Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten wie besprochen im Sozialausschuss beraten wird und dorthin verwiesen wurde.
In die Hauptsatzung muss die neue Anschrift der Stadt Lübtheen eingearbeitet werden.
Es war auch die Änderung der Bekanntmachungen für Satzungen nach dem BauGB erforderlich. Nach Auskunft der Rechtsaufsicht des Landkreises können die Aushangkästen nur für Bekanntmachungen, die in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse erfolgen, genutzt werden. Eine gleichzeitige Nutzung für normale Bekanntmachungen nach BauGB ist nicht möglich.
Bekanntmachungen müssen nach BauGB in einer Zeitung oder einem Bekanntmachungsblatt erfolgen, hier ist eine Änderung in Kürze nicht möglich. Entsprechende Angebote von Zeitungen müssen dazu eingeholt werden. Eine Änderung wird dann voraussichtlich mit der neuen Hauptsatzung zur Kommunalwahl erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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