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09.04.2024 - 7 Informationen zu Bauanträgen und Bauvorhaben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Witt verliest die Bauvoranfragen und Bauanträge gemäß Liste.

Herr Klingebiel fragt an, warum die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von Stallgebäude auf Wohnhaus in der Schmiedestraße 71A in Garlitz abgelehnt wurde.

Herr Wein führt die Begründung des Landkreises LUP wie folgt aus: Das Vorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB. Des Weiteren kann das Baugrundstück nicht im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGb zugeordnet werden. Das in Rede stehende Baugrundstück ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Dementsprechend erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB.

Herr Metelmann fragt nach, warum der Bauantrag der Firma Brüggen – Neubau von 3 Hallenbauten + Antrag auf Abweichung § 6 (3) LBauO abgelehnt wurde.

Herr Wein informiert, dass der Bauantrag durch den Landkreis LUP mit folgender Begründung abgelehnt wurde: Im Verfahren wurde das Bergamt Stralsund beteiligt, um Belange des Bundesberggesetzes zu bewerten. Das Bergamt Stralsund stimmt dem beantragten Bauvorhaben nicht zu, da die geplante Neubaufläche innerhalb des einwirkungsrelevanten Bereichs der alten Grubenbaue liege.