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09.04.2024 - 8 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wein informiert über folgende Bauvorhaben:

  • Das Bauvorhaben Belscher Straße Gehweg ist abgeschlossen mit den Kosten bis dato 101.150 T€. Die Schlussrechnung wird nach Freigabe Haushalt gestellt.
  • Restarbeiten im Rathaus sind noch auszuführen. Sollten jedoch bis zum Tag der offenen Tür fertiggestellt sein.
  • Das Bauvorhaben BOV Garlitz, der Spurbahnbau in Langenheide wurde ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot ist die Fa. MUT.
  • Über das Bodenordnungsverfahren Garlitz ist der Abriss der Brücke Brömsenberg (Mitte Ortsteil) geplant. Dafür wird ein HAMCO -  Durchlass gebaut. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Brücke hat aktuell eine Zustandsnote von 3,5 und würde sicher bei einer erneuten Prüfung die Zustandsnote 4 erhalten. Da dies ein Förderobjekt ist, gibt es eine Förderung in Höhe von 90 %. Den Eigenanteil von 10 % teilt sich hier die Gemeinde und das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
  • Als Tischvorlage liegt ein begründeter Antrag auf Erteilung einer Abweichung von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung vor. Ausbau von Gaupen im Dachgeschoss ausrichtend zur Straßenseite. Herr Wein weist darauf hin, dass die Gaupen größer als ¼ der Dachfläche sind. Und hier eine Abweichung zur Gestaltungssatzung vorliegt. Es wird in der Runde diskutiert, wie die Gestaltung anders möglich ist. Es wird entschieden, sich hier die Eigentümer zu einem Gespräch einzuladen um eine gemeinsame Lösung zu finden. Drei gleichgroße Gaupen und im ästhetischem Rahmen ist das Ziel.
  • Das erste Baulos für die Baumpflegearbeiten ist ausgeschrieben worden und vergeben an die Fa. Erdmann aus Wittenberge. Mit den Arbeiten soll im Mai unter Beachtung des Artenschutzes begonnen werden. Es handelt sich um die Bereiche: ganz Lübtheen bis nach Probst Jesar. Das zweite LOS, ist in der Vorbereitung. Dieses umfasst den Bereich Garlitz und Quassel. Das dritte Los umfasst den Bereich Jessenitz, Volzrade, Benz und Briest.
  • Mit den Eigentümern der Grundstücke am Trebser Weg, die eventuell zur Parkplatznutzung des Sportplatzes dienen können, ist man im Gespräch.

Herr Nagel regt eine generelle Anpassung der Gestaltungssatzung an. 

Herr Wein informiert über den Stand Bauleitplanung:

  • B-Plan Kommandantur ist als Satzung beschlossen, jedoch noch nicht bekannt gegeben. Hier gibt es Gespräche mit dem Eigentümer BIMA und der Firma Kalllweit bezüglich eines Angebotes der Ausgleichspflanzung. So kann die BIMA einen realistischen Verkaufswert ermitteln.
  • B – Plan Nr. 16 1. BA Wohnen an der Lindenschule – hier wurde für den ersten Bebauungsabschnitt durch die Firma Indorf aus Dömitz die Ausgleichspflanzung durchgeführt.
  • B – Plan Nr. 18 Elbtaler Biohof Lübtheen – Hier fehlen noch ein Gutachten zum Einzelhandel und ein verkehrstechnisches Gutachten. Die Auftragserteilung dazu muss durch die Elbtaler erfolgen. Einen Antrag nach § 35 BauGB wurde durch die Elbtaler Lübtheen gestellt. Es wird mit dem Bau von zwei Hallen begonnen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die L06.
  • VE – Plan Nr. 19 Wohnen am Postweg – hier wurden die Ausgleichsmaßnahmen endgültig festgelegt.
  • B – Plan Nr. 20 Wassermühle Brömsenberg – hier fehlt noch der Artenschutzfachbeitrag
  • VE – Plan Nr. 21 PV – Anlage Lübbendorf – es gibt ein Gespräch mit dem Amt Hagenow Land für die Koordinierung des Gestattungsvertrages / Pachtvertrages.

Herr Sahs fragt an, ob es keine Satzung für die Höhe der Hecken auf den Grundstücken gibt, insbesondere im Kreuzungsbereich Lübtheen. Herr Wein führt dazu aus, dass diese Regelungen im Nachbarschaftsgesetzt geregelt sind. Dieses Gesetz hat Mecklenburg–Vorpommern jedoch nicht. Es gibt also hierzu keine Regelungen. Im Härtefall muss hier die Schiedskommission entscheiden. Wenn die Sicht stark eingeschränkt ist, muss hier das Ordnungsrecht greifen.

Herr Sahs fragt an, wie es mit dem Weg in Benz um die restlichen 130 Meter durch Landeswald bestellt ist. Herr Wein nimmt das Thema noch mal mit und klärt dieses. Hierzu müssen Urkarten gesichtet werden. Diese müssen beim Katasteramt angefordert werden. 

Herr Nagel fragt an, ob es in der Gestaltungssatzung einen Bezug zu Heckenbepflanzung in Vorgärten gibt. Herr Wein verneint dieses.

Herr Sahs fragt an, ob es Regelungen zu Steingärten in Wohngebieten gibt. Herr Wein informiert, dass es grundsätzlich kein Verbot gibt, jedoch mit den neuen B – Plänen (z.B. Wohnen an der Lindenschule) dieses verboten bzw. geregelt werden kann.

Herr Nagel fragt an, ob es Ausnahmen zur Dachrinnenentwässerung auf die Straße gibt. Es gibt vereinzelt noch Anwohner, die dieses machen. Herr Wein weist darauf hin, dass dies in der alten Entwässerungssatzung geregelt ist. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Privatgrundstück zur Versickerung zu bringen. Es bestehen hier keine Ausnahmeregelungen.