Stadt Lübtheen

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16.07.2024 - 15 Benennung der Mitglieder der Verbandsversammlun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Mitglieder der Zweckverbände werden entsprechend § 156 der Kommunalverfassung M-V besetzt. Für die Stadt Lübtheen erfolgt die Besetzung durch den Bürgermeister plus 4 weitere Mitglieder.