Stadt Lübtheen

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24.09.2024 - 7.2 Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Als Tischvorlage wird die Beschlussvorlage 2024/BV/223 vorgelegt.

„Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Gebiet der Stadt Lübtheen, Händelstraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Franz-Thaele-Straße und Hanns-Eisler-Straße“

Der Ordnungsausschuss bekommt folgende Vorlage:

„Heinrich-Heine-Straße bleibt beiderseitig befahrbar

  • Einbahnstraße ab Händelstraße über die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße in den Trebser Weg
  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße in die Franz-Thaele-Straße
  • Hans-Eisler-Straße aus der Händelstraße kommend in die Heinrich-Heine-Straße ebenfalls als Einbahnstraße“

Herr Röhr möchte die folgende Formulierung im Protokoll vermerkt haben:

„Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises LUP hat diese Verkehrsführung vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung nach Stadtvertretungsbeschluss bereits mit dem Ordnungsamt besprochen.“

Herr Grund schlägt vor, dass von der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße kommend ein Stop-Schild nebst Zeichnung einer Haltlinie sowie Montage eines Verkehrsspiegels „im Einmündungsbereich des Trebser Wegs“ eingerichtet wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ordnungsausschuss beschließt über die vorliegende Vorlage nebst Änderungsvorschlag von Herrn Grund

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

 

Hinsichtlich der Straßenreinigung im Herbst/Winter 2024 wird dem Ordnungsausschuss von der Stadtverwaltung ein Schreiben vorgelegt. Dieses soll demnächst in die Aushangkästen gegeben werden.

 

Das Thema „Laub in Säcken“ wird angebracht. Der Bauhof möchte in zwei Straßenzügen ein Pilotprojekt starten. Hier soll geprüft werden, wie die Bevölkerung Sammelstellen von Laub annimmt.

 

Herr Röhr bittet zu prüfen, ob die Zeitbegrenzungen zum Parken in der Breitscheidstraße aufgehoben werden können.

 

Die Stadtverwaltung prüft dies in Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde.