Wortprotokoll
Herr Wiedow sagt, dass es sich um die Genehmigung für die überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 handelt. Hier geht es um die überplanmäßigen Zinsen für den Kassenkredit. Die Zinsen sind seit August 2022 deutlich gestiegen. Eine überplanmäßige Ausgabe ist zulässig wenn sie unvorhergesehen, unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 50 Abs. 1 Kommunalverfassung. Diese Punkte sind gegeben.
Herr Greve fragt, ob die gesamte Ausgabe aus Zinsen entstanden ist. Dieses wird durch Herrn Wiedow bejaht. Die Höhe der Zinsen werden durch Herrn Wiedow genannt.