Stadt Lübtheen

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10.12.2024 - 6.12 6.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Netzband erläutert die farblichen Ausführungen in der 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen. Rote Schrift wurde durch Verwaltung eingebracht, die blaue Schrift zeigt die Ausführungen der Fraktionen und die gelbe Farbe zeigt die Korrekturen durch Kommunalaufsicht und Hauptausschusssitzung. Farbliche Gegenüberstellungen. Er weist noch nicht abgeschlossene Regelungen in § 12 hin, welche durch das Innenministerium noch nicht abgeschlossen worden sind.

 

Herr Pietz fragt, nach § 1 Abs. 4 ist es nicht mehr notwendig, dass die Siegel nummeriert werden. Herr Netzband antwortet, dieses ergibt sich aus der Siegelordnung und muss nicht mit aufgenommen werden.

 

Herr Theißen fragt zu § 9 a, Kinder- und Jugendbeirat

„§ 9a Beiräte

(1) Gemäß § 41a KV M-V bildet die Stadtvertretung folgenden Beirat:

Kinder-und Jugendbeirat

Aufgaben: Wahrnehmung der Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen; Beratung und Unterstützung der Bürgermeisterin und der Stadtvertretung bei der politischen Entscheidungsfindung Besetzung: Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Konstituierung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zusammensetzung gestaltet sich wie folgt: fünf geborene Mitglieder aus den folgenden im Stadtgebiet bestehenden Vereinen und Verbänden:

- Freiwillige Feuerwehr (Jugendfeuerwehr)

- Sportvereine

- Religionsgemeinschaften (EC Jugendkreis)

- Jugendclub

- DRK Wasserwacht.“

wie ist hier die Verfahrensweise bei der Bildung des Kinder- und Jugendbeirates

Herr Greve antwortet, dass alle Sportvereine zusammenkommen können und einen Beirat bestimmen können.

Herr Hübner weist auf § 9 a Beiräte (2) hin „Der Beirat arbeitet auf der zusätzlichen Grundlage einer von der Stadtvertretung zu beschließenden Satzung.“   

 

Herr Steuer ergänzt, dass eine umfangreiche Änderung der Kommunalverfassung erfolgt ist. Die Idee, Beiräte zu schaffen, wurde durch die Stadt Lübtheen aufgenommen und an die Situation in Lübtheen angepasst.

 

Frau Gerlitz fragt, muss die Person Mitglied in einem Verein sein.

 

Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass es noch genauere Ausführungen zum Kinder- und Jugendbeirat Bsp. „fünf geborene Mitglieder aus den folgenden im Stadtgebiet bestehenden Vereinen und Verbänden“ geben soll.

 

Herr Greve regt an, es schriftlich zu formulieren, dass Vereine und Verbände die Personen vorschlagen. Um auch Personen zu erreichen, welche nicht Mitglied in einem Verein sind.

Beispiel der Formulierung: “ fünf geborene Mitglieder die aus den folgenden im Stadtgebiet bestehenden Vereinen und Verbänden vorgeschlagen werden“.

 

Herr Hübner sagt, dass die Personen im Jugendclub nicht in einem Verein sind. Es sollte versucht werden, den Kinder- und Jugendbeirat offen zu gestalten. So das Personen, welche nicht über die anderen Gruppierungen (Vereine usw.) geführt werden, auch angesprochen werden können.

 

Herr Netzband ergänzt, dass eine Beiratssatzung erstellt werden kann.

 

Herr Nagel bittet um Prüfung der genauen Nummern des Schaukastens beim Kirchenplatz. Handelt es sich hier um die Nummer 6 oder 7 des Grundstückes.

Durch die Verwaltung wird dies nochmals geprüft.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der 6.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen wird mit Änderung zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=286&TOLFDNR=7085&selfaction=print