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10.12.2024 - 6.2 Jahresabschluss 2022 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Theißen sagt, ist es richtig, dass ein Teil der Prüfung ausgenommen erfolgt ist.

 

Herr Steuer erwidert, es steht im Bericht, das entsprechender Teil nachgereicht wird. (S.261. „Bedingt durch die Erkrankung des Ausschussmitgliedes Herrn Eisenhardt erfolgt die Prüfung von größeren Investitionen im Haushaltsjahr 2022 (Einhaltung der Vergabevorschriften, Zahlungsabwicklung) gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.“)

 

Herr Greve ergänzt, dass der Bericht Teil der Beschlussvorlage 2024/BV/233 Jahresabschluss 2022 - Entlastung der Bürgermeisterin ist.

 

Herr Netzband erklärt, es gibt es keine Tatsachen, die der Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen. Die Beschlüsse werden für die Anträge auf Konsolidierungszuweisung ohne Einschränkungen benötigt.

 

Herr Steuer erläutert, dass Investitionen als Sonderprüfungen gezeichnet wurden. Hier wird ein gesonderter Bericht erstellt. Mit der Entlastung hat dies an dieser Stelle nichts zu tun.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bürgermeisterin wird für das Jahr 2022 gemäß § 60 Abs. 5 KV MV Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

0

1