- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Greve, sagt, die Zeitung „Elbe-Express“ wird nicht mehr verlegt, es muss eine Alternative für die übrigen Bekanntmachungen gesucht werden. Die Möglichkeiten von Bekanntmachungen in den Medien sind beschränkt. Es verbleibt zurzeit nur noch die Zeitung „Schweriner Blitz“. Die Empfehlung ist, die übrigen Bekanntmachungen im „Schweriner Blitz“ vorzunehmen.
Im Sachverhalt wird der Geschäftsführer nach Hinweis von Herrn Steuer ersatzlos gestrichen, da der Gesellschaftervertrag bei Wechsel der Geschäftsführung mit angepasst werden müsste.
„Sachverhalt:
Der Gesellschaftervertrag der Lübtheener Wohnungswirtschaft wurde 2015 letztmalig überarbeitet. So sind im § 5 des Vertrages die Möglichkeiten für die Bekanntmachungen geregelt. Bezüglich der übrigen Bekanntmachungen macht sich eine Änderung erforderlich. Da die Zeitung „Elbe-Express“ nicht mehr verlegt wird, muss eine Alternative für die übrigen Bekanntmachungen verankert werden. Die Möglichkeiten von Bekanntmachungen in Print-Medien sind mittlerweile beschränkt. So verbleibt momentan nur noch die Zeitung „Schweriner Blitz“. Es wird daher empfohlen, die übrigen Bekanntmachungen im „Schweriner Blitz“ vorzunehmen. Herausgeber ist der Mecklenburger Blitz Verlag und Werbeagentur GmbH & Co. KG, Carl-
Hopp-Str. 4 b, 18069 Rostock, www.blitzverlag.de.
Geschäftsführung: Torben Godenrath
Verlagsanschrift und Anzeigenannahme:
Schweriner Blitz, Werderstraße 139, 19055 Schwerin,
0385 / 64584 - 800, sb@blitzverlag.de“