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21.11.2019 - 5 Gebührensatzung für die Einrichtung der „Fried...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch den Vorstand des LSV, vertreten durch Herrn Beilfuß, Herrn Pietz, Herrn Klettke und Herrn Lucas Straßer, erfolgte eine kurze Erläuterung der durch den Verein finanzierten investiven Maßnahmen im Klubraum (Einbau neues Parkett), Kegelbahnvorraum (Laminat eingebaut und Decke abgehangen) sowie der Kegelbahn (Aufarbeitung der Bahn, wodurch diese wieder eine Zulassung als Bundeskegelbahn erhalten hat) vorgestellt.

In der weiteren Diskussion erklärte der Geschäftsführer des Vereins, dass zukünftig alle Abhandlungen zum Thema Reinigung der Einrichtungen und Anlagen der F.-L.- Jahn Sportstätte gem. § 8 (1) des Pachtvertrages aus dem Jahr 2018 durch den LSV abgehandelt werden.

Die Betreuung bzw. Einweisung der Nutzer der Kegelbahn erfolgt durch die Sektion Kegeln des LSV.

 

Die 4 Bahnen der Kegelanlage und der Vorraum zur Kegelbahn sind als eine Einheit zu sehen

Daraus resultiert die Entscheidung der Ausschussmitglieder nach Diskussion für die Variante mit der Festlegung folgender Gebühren:

 

  • Kegelbahn incl. Vorraum: bis 2 Stunden   30,00 €

     bis 4 Stunden   50,00 €

     bis 8 Stunden   75,00 € (max. bis 22.30 Uhr)

 

  • Klubraum:   bis 4 Stunden   60,00 €
  • Klubraum + Vorraum  bis 4 Stunden   70,00 €
  • Klubraum ganztägig incl. Kegelbahnvorraum             100,00 €

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Mitglieder des Sozialausschusses beschließen auf der Grundlage der Option b) der in der Sitzungsvorlage 2019/BV/011 aufgeführten Optionen folgende Gebühren für die Nutzung des Klubraumes und der Kegelbahn in der Friedrich- Ludwig-Jahn-Sportstätte:

 

  • Kegelbahn incl. Vorraum: bis 2 Stunden   30,00 €

     bis 4 Stunden   50,00 €

     bis 8 Stunden   75,00 € (max. bis 22.30 Uhr)

 

  • Klubraum:   bis 4 Stunden   60,00 €
  • Klubraum + Vorraum  bis 4 Stunden   70,00 €
  • Klubraum ganztägig incl. Kegelbahnvorraum 100,00 €

 

Option b)

Komplettübergabe der Reinigung an Verein LSV wie im Pachtvertrag bestimmt und ein Zusatz, dass die Stadt Lübtheen Nutzungsvorrang für Bahn und Vorraum hat.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

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