Stadt Lübtheen

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10.12.2019 - 6.10 Entscheidung über die zukünftige Erstellung ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Mit Einführung der Doppik wurden die Gemeinden verpflichtet, auch für Eigenbetriebe einen Gesamtabschluss aufzustellen, was für die Stadt bei der Lübtheener Wohnungswirtschaft zutreffen würde. Mit Inkraftsetzung des Doppik-Erleichterungsgesetzes haben kleinere Gemeinden nunmehr die Wahlmöglichkeit zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht. Da der Beteiligungsbericht weniger Aufwand verursacht, wird empfohlen, von dieser Option Gebrauch zu machen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Erstellung eines Beteiligungsberichtes für die Lübtheener Wohnungswirtschaft ab dem Jahr 2019 im Rahmen der zu erstellenden Jahresabschlüsse zu. Die Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses entfällt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

16

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=63&TOLFDNR=161&selfaction=print