- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Einführung der Doppik wurden die Gemeinden verpflichtet, auch für Eigenbetriebe einen Gesamtabschluss aufzustellen, was für die Stadt bei der Lübtheener Wohnungswirtschaft zutreffen würde. Mit Inkraftsetzung des Doppik-Erleichterungsgesetzes haben kleinere Gemeinden nunmehr die Wahlmöglichkeit zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht. Da der Beteiligungsbericht weniger Aufwand verursacht, wird empfohlen, von dieser Option Gebrauch zu machen.