Stadt Lübtheen

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10.12.2019 - 7 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

Seitens der Verwaltung gibt es nachfolgende Mitteilungen:

  • Zur Verordnung der Beschränkung des Betretens des Geländes zum ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen wurde mit Wirkung vom 05.12.2019 eine Änderung erlassen. Diese beinhaltet die neue Befristung bis zum 30.06.2020. In der Ergebnisniederschrift zur gemeinsamen Beratung vom 02.12.2019 wird festgehalten, dass sich die BIMA als Platzverantwortlicher vorstellen kann, die Ringstraße aus dem Betretungsverbot herauszulösen und für Besucher zugänglich zu machen. Die technische Erkundung in Jessenitz-Werk ist abgeschlossen. Die Abstimmungen für ein Räumkonzept erfolgen. Der Auftrag zur technischen Erkundung für alle betroffenen Ortschaften im 1.000 m-Radius um den Platz herum ist erteilt.
  • Zur Weiterführung des Radwegebaus Volzrade-Vielank ist beabsichtigt, mit der Munitionsberäumung 2020 zu beginnen. Derzeit gibt es noch Probleme mit einem Grundstückseigentümer, der sich im Ausland befindet.
  • Straßenausbau Ortsdurchfahrt Jessenitz: Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten zur Ortsdurchfahrt Jessenitz im Jahr 2020 nicht erfolgen werden, da für die ebenfalls 2020 geplanten Straßenbauarbeiten an der L061 Richtung Kaarßen die Umleitung über die L06 zwingend erforderlich machen.
  • Seit November 2019 ist unser Ratsinformationssystem ALLRIS funktionsfähig im Einsatz. Von 17 Stadtvertretern haben sich dazu 15 Stadtvertreter zurückgeäußert, 2 Stadtvertreter haben davon die weitere Papierform gewählt.

 

Von den Stadtvertretern werden nachfolgende Anfragen gestellt:

  • Förderung für Spielplätze:

Durch die Verwaltung wurden Anträge für die Förderung von drei Spielplätzen gestellt. Da für das Programm nicht genügend Mittel zur Verfügung standen, konnten die Anträge der Stadt Lübtheen 2019 keine Berücksichtigung finden. Gleichzeitig teilt der Fördergeber aber mit, dass die Anträge in das Jahr 2020 übernommen werden, womit aber noch keine Förderzusage verbunden.

  • Wurde für den Ortsteil Briest eine Solarlampe bestellt?

Derzeit noch nicht. Mit der Funktion der Straßenlampen auf Solarbasis gibt es noch Probleme. Es soll eine Prüfung erfolgen, ob die Eignung gegeben ist.

  • Immobilie ehemals ALDI:

Dazu liegt der Verwaltung eine Information vor, dass diese Immobilie vermietet wurde und ein Tedi-Markt sich dort etablieren wird.

 

Aus der Sprechstunde des Bürgervorstehers Herrn Sahs ergeben sich nachfolgende Anfragen, die an ihn herangetragen wurden:

 

  • Wie ist der Versicherungsschutz bei Sportunfällen beim SV Concordia?

Dazu äußert sich Herr Pietz dahingehend, dass die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden muss. Herr Sahs äußert hierzu Bedenken und regt an, auch im Hinblick auf eventuelle Folgeschäden die Regelung beim Sportverein zu überdenken.

  • Das Parkverbot in der Neuen Straße wird regelmäßig umgangen. Aufgrund der Straßenbreite kommt es bei Überholvorgängen zu Beschädigungen der Gehwege. Welche Maßnahmen können hier erfolgen?

Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Mit der zuständigen Straßenbaubehörde gab es hierzu bereits mehrere Ortstermine. Die Verwaltung unterbreitet den Vorschlag, die Anwohner mit einem Flyer noch einmal auf die Situation explizit hinzuweisen.

  • Versetzung des Ortseingangsschildes Höhe Sonderschule:

Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits zweimal einen Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde gestellt. Laut gesetzlicher Regelung ist dies nicht möglich. Diese besagt, dass die Aufstellung eines Ortseingangsschildes in Höhe der ersten Zufahrt erfolgen soll. In diesem Falle wäre es die Heinrich-Heine-Straße. Damit wäre allerdings eine Versetzung erforderlich. Die Straßenbaubehörde akzeptiert aber den jetzigen Standort. Eine weitere Versetzung in Richtung Jessenitz ist nicht möglich und wird abgelehnt.

  • Straßenschäden Gerader Weg in Volzrade: Es wird angeregt, zu prüfen, ob die anliegenden Landwirtschaftsbetriebe an den Kosten für die Reparatur beteiligt werden können?

Der Straßenzustand ist der Verwaltung bekannt. Die Verwaltung wird nach Vorliegen einer Kostenschätzung prüfen, ob eine Reparatur im Rahmen der eingestellten Mittel für Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2020 möglich ist.

 

 

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