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28.01.2020 - 3 Bericht der Bürgermeisterin

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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin informiert in ihrem Bericht zu nachfolgenden Themen:

„Die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2020 und die kommenden Jahre haben sich im Vergleich mit den letzten Jahren leider wieder eingetrübt. Weiterhin sorgt das neue FAG des Landes für viel Unsicherheit, da die Auswirkungen vieler Faktoren noch nicht genau vorhergesagt werden können. Bisher gab es reichlich Diskussionsbedarf um das neue FAG, da besonders die Grundzentren in Südwestmecklenburg von den besonderen Änderungen massiv betroffen sind. Besonders für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Südwesten unseres Kreis ist es wenig nachvollziehbar, wenn die Landesregierung über Jahre in neues Finanzausgleichsgesetz wissenschaftlich erarbeiten lässt und das Ganze unter das Motto „Zentren stärken“ setzt und jetzt solche Verwerfungen bei den Grundzentren herauskommen, die natürlich auch zum Teil mit durch die in letzter Zeit höher gewordenen Gewerbesteuereinnahmen zu tun haben.

 

Aber solche schwankenden Einnahmen können im FAG doch nicht dazu führen, dass steuerstarke Kommunen in die Haushaltskonsolidierung rutschen, wie es im Moment z.B. in Wittenburg der Fall ist. Auch diese Schwankungen sollten nach meiner Meinung im Finanzausgleichsgesetz gelöst werden bzw. es sollte dafür eine Lösung vorgesehen sein. Auch unsere Steuerstärke im Jahr 2018 hat uns dadurch zu Fall gebracht.

 

In den letzten zwei Wochen habe ich mit einigen Bürgermeistern anderer betroffener Grundzentren noch mal versucht, unsere momentane Lage an die Landespolitik zu vermitteln. Wir hatten den Eindruck, dass sich unser Erfolg in Grenzen hielt und man uns nicht unbedingt verstehen wollte. Das Innenministerium wie auch das Finanzministerium legen als Einnahmegrundlage für 2020 immer die Steuereinnahmen von 2018 zugrunde, die aber nicht realistisch sind, da wir in unserem Haushalt auf dieser Position von mindestens 500.000 € weniger Einnahmen ausgehen müssen.

 

Am letzten Donnerstag gab es dann noch mal bei der IHK in Schwerin ein Wirtschaftsforum zum Thema FAG und der Problematik der meisten Grundzentren in Westmecklenburg. Es waren Vertreter der verschiedenen Parteien des Landtages anwesend sowie Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums. Frau Dr. Seemann, Herr Jäschke und ich haben mit Unterstützung des Landkreises und dankenswerterweise auch mit starker Unterstützung der IHK noch mal vehement auf unsere Lage aufmerksam gemacht. Herr Schartow hat auch noch mal darauf hingewiesen, dass die Forderung nach einer differenzierten Kreisumlage leider ebenfalls keine Aufnahme in das FAG gefunden hat.

 

Wir können natürlich nicht abstreiten, dass das Land wesentlich mehr Geld in das Finanzausgleichsgesetz gibt, aber es kommt in erster Linie bei den Oberzentren, den Mittelzentren und den kleinen Gemeinden und bei 5 von 6 Landkreisen an. Damit wird das eigentliche Ziel „Zentren stärken“ natürlich nicht erfüllt. Ich denke, wir haben es aber wenigstens geschafft, die Landtagsabgeordneten soweit ins Grübeln zu bringen, dass doch nicht überall alles nur prima ist mit dem neuen FAG und dass es dringend notwendig ist, die Auswirkungen des FAG’s nach einem Jahr zu evaluieren. Es wurde uns mitgeteilt, dass das FAG am 1. April in die zweite Lesung verabschiedet werden soll und dann rückwirkend in Kraft tritt.

 

Trotz der insgesamt schlechteren Konjunkturaussichten ist der Arbeitsmarkt jetzt wieder recht stabil, so dass hier momentan keine negativen Auswirkungen erwartet werden. Probleme gibt es hier eher durch den Fachkräftemangel. Für Investitionskredite, Umschuldungen und den laufenden Kassenkredit bleiben die Zinsen auch in den kommenden Jahren auf sehr niedrigem Niveau.

 

Für 2020 erhält die Stadt Lübtheen mit rund 1.298 T€ etwas mehr Schlüsselzuweisungen. Von dieser Zahl muss man aber noch ca. 200.000 € für den Familienlastenausgleich abziehen, so dass sich insgesamt eine Reduzierung ergibt. Die Kreisumlage steigt durch eine höhere Umlagekraftmesszahl. Durch die schon angesprochen, schlechteren Konjunkturaussichten muss im kommenden Jahr mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden.

 

Die Jahre 2018 und 2019 haben jeweils in der Planung einen positiven Saldo aus laufender Rechnung ausgewiesen. Durch die Veränderungen im FAG und geringere Steuereinnahmen muss der Ergebnis- und Finanzhaushalt für 2020 mit einem negativen Saldo aus laufender Rechnung geplant werden. Neben dem negativen Saldo aus laufender Rechnung sind die Altfehlbeträge ebenfalls immer noch vorhanden. Die Entschuldung kann aus Sicht der Stadt aber nur mit Hilfe des Landes gelingen. Bei der Konsolidierung steht der Finanzhaushalt besonders im Fokus. Hier ist es umso wichtiger, wieder einen kompletten Ausgleich zu erreichen. Im neuen FAG sind dazu verschiedene Instrumente für Hilfen aufgenommen worden. Ob die Stadt die Bedingungen erfüllen kann, bleibt abzuwarten. Im Januar bzw. Februar sollte es dazu ein erstes Gespräch geben. Die verantwortliche Referatsleiterin ist erkrankt und dadurch war kein Gespräch möglich. Wir wollen nach den Ferien in Zusammenarbeit mit dem Landkreis aber die notwendigen Anträge für die Entschuldungshilfen vorbereiten.

 

Im Finanzhaushalt sind alle Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes und die Zahlungen, die im investiven Bereich abgewickelt werden, veranschlagt. So sind u.a. Mittel für den Stadt- und Rathausumbau, die Heinrich-Heine-Straße und das Waldbad geplant worden. Weitere Maßnahmen sind

-          Anschaffung eines Buschhackers

-          Neubau einer Fahrzeughalle in Lübbendorf

-          Errichtung einer Toranlage in Jessenitz

-          Malerarbeiten im Gerätehaus Lübtheen

-          Fassaden- und Sockelsanierung Gerätehaus Jessenitz

-          Grundschule: Wandbekleidungen und Malerarbeiten, EDV-Ausstattung, Spielgeräte und Möbel

-          Regionale Schule: Maler- und Wandbelagsarbeiten Essensraum, Ausrüstungen, Möbel und EDV

-          Badeanstalt: Erneuerung Uferbefestigung, barrierefreie Zuwegung, Weiterführung Sanierung Waldbaude, Beschaffung Spielgeräte

-          Stühle Sportplatz

-          Unterhaltungsmaßnahmen Mehrzweckhalle 46.000 €

-          Heinrich-Heine-Straße 200.000 €

-          Zufahrt und Parkplatz Mühlenweg 100.000 €

-          Unterhaltung Straßen und Brückenprüfung 175.000 €

 

Einige Investitionsmaßnahmen werden durch Fördermittel und Erstattungen aus Beiträgen sowie eine Kreditaufnahme finanziert.

 

In Lübbendorf werden die Kopflinden im Mittelweg geschnitten. Zuvor wurde bei einem Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis LUP die Maßnahme mit der Verwaltung der Stadt abgestimmt und die ausführende Firma beauftragt. Da Baumschnittmaßnahmen in dieser Form nur im Winter durchgeführt werden dürfen und die Gefahr besteht, dass die bereits weit ausgewachsenen Kronen der dortigen Linden bei Herbststürmen auseinanderbrechen, wurde trotz der derzeitigen Haushaltsführung diese Sofortmaßnahme gewählt. Die Maßnahme sollte schon letztes Jahr erfolgen, aber durch verschiedene Einflüsse kam es nicht dazu.

 

Vermehrt wurden durch Einwohner, wie auch durch Mitarbeiter der Stadt die Ablagerung von Obst- und Gemüseresten an Wegrändern festgestellt. Hierbei handelt es sich eventuell um Überreste des ausgegebenen Obstes und Gemüses in der Stadt. Wer Verursacher dieses Umstandes ist, konnte noch nicht geklärt werden. Hinweise hierzu nimmt das Ordnungsamt, Herr Wulff entgegen.

Problem hierbei ist, die Apfelsinen und anderen Früchte werden samt Plastiknetzen und Plastikbeutel entsorgt, die Wildtiere verteilen den Abfall dann weit in der Fläche.

 

Der Verbindungsweg Lübtheen–Neu Lübtheen wurde bis zum 20.12.2019 weitestgehend durch die Firma STRABAG bis auf die vereinbarten Restleistungen fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte ohne Mängel, vorbehaltlich der Analyse der Bohrkerne. Die Restleistungen sollen bis zum 30.04.2020 ausgeführt werden.

 

Der Abrissauftrag zum Haus Rudolf-Breitscheid-Straße 4 wurde durch die Stadt im Rahmen der Gefahrenabwehr erteilt. Mit den Arbeiten soll in der 7. Kalenderwoche begonnen werden.

 

Dann erreichte uns noch ein Schreiben der Landesregierung zum Projekt „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit diesem Programm stellt das Land M-V in den nächsten vier Jahren insgesamt 50 Mio. € zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Aber auch die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten – basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 – 11 geländegängige Tanklöschfahrzeuge. Zugunsten der Gemeinden stehen zwei Beschaffungsvorhaben im Fokus, die erstmalig in M-V zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in Form einer durch das Land organisierten Zentralbeschaffung durchgeführt werden. Im bereits gestarteten ersten Projektteil werden insbesondere für kleine Feuerwehren ca. 150 TSF-W (Tragkraftspritzfahrzeuge-Wasser) beschafft, die voraussichtlich in den Jahren 2021-2023 ausgeliefert werden. Hierzu wird auch für Lübtheen durch die Stadtvertretung heute noch ein Beschluss zu fassen sein.

 

Im demnächst beginnenden zweiten Projektteil werden dann zugunsten der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben Tanklöschfahrzeuge und Löschgruppenfahrzeuge beschafft. Das Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ leistet damit einen wichtigen Beitrag, nicht nur in großer Stückzahl moderne Feuerwehrtechnik in die Fläche zu bringen, sondern damit auch das gar nicht hoch genug würdigende ehrenamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren angemessen zu honorieren.“