- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Netzband gibt einführende Erläuterungen:
Das Haushaltssicherungskonzept 2020 ist mittlerweile die 8. Fortschreibung. Da der Haushaltsausgleich auch 2020 in der Gesamtsumme nicht dargestellt werden kann, muss dieses Konzept aufgestellt werden und dies solange, bis der Gesamthaushaltsausgleich erreicht wird.
Die Zahlen für den laufenden Haushalt sehen für 2020 nach den besseren Jahren 2018 und 2019 wieder schlechter aus.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung müssen bei der Aufstellung des Konzeptes eine Reihe von Punkten beachtet werden. So müssen entsprechende Maßnahmen in Abhängigkeit vom Ausmaß und Ursachen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen helfen, mittel- und langfristig die dauernde Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen. Dabei sind grundsätzlich die Notwendigkeit und der Umfang der Aufwendungen und Auszahlungen im pflichtigen und ganz besonders im freiwilligen Aufgabenbereich zu überprüfen sowie die Möglichkeit zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen. Da die Haushaltskonsolidierung sich mittlerweile schon über einen längeren Zeitraum erstreckt, sind die Möglichkeiten und Maßnahmen, die noch umgesetzt werden können, sehr begrenzt.
Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept beschreibt die aktuelle Haushaltslage und die Ursachen für den fehlenden Haushaltsgleich. Weiterhin sind der Konsolidierungsbedarf sowie die Konsolidierungsmaßnahmen festzulegen. Abschließend ist die finanzielle Wirkung der Maßnahmen zusammenzufassen und der Konsolidierungszeitraum anzugeben.
Das ist aber das Problem, dass nicht gesagt werden kann, wann mit dem Gesamtausgleich zu rechnen ist. Um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, wurde als Jahr des Ausgleiches 2041 angegeben. Dabei werden aber viele Faktoren eine Rolle spielen. Ob dadurch die Genehmigungsfähigkeit erreicht wird, muss abgewartet werden.
Insgesamt gesehen, wurde die 8.Fortschreibung inhaltlich an die laufende Entwicklung angepasst.
Es wird daher weiterhin daran zu arbeiten sein, den Gesamtausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen. Dabei sind alle Aufgaben und Auszahlungen egal ob pflichtig oder freiwillig auf Notwendigkeit und Einsparpotential laufend zu überprüfen. Auch wenn 2019 sowie 2018 und die Jahre in der Finanzplanung sich besser darstellen, ist das Ziel der Haushaltskonsolidierung doch noch ein gutes Stück entfernt.
In welche Richtung die Entwicklung in den kommenden Jahren geht, hängt zu einem von den städtischen Steuereinnahmen ab aber auch vom FAG.
Anlagen zur Vorlage
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