- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Thematik ist den Stadtvertretern aus den letzten Sitzungen der Gremien bekannt. Aufgrund der Bewertung des Bauordnungsamtes des Landkreises und der Gefahrenabwehr ist der kurzfristige Abbruch des Gebäudes notwendig. An der Eintragung einer Grundschuld für das Grundstück zugunsten der Stadt wird noch gearbeitet. Der Auftrag zum Abriss ist erteilt. Der Beginn der Arbeiten soll in der 7. Kalenderwoche erfolgen. Die Trennung der Medien (Strom u.a.) ist bereits erfolgt.