Stadt Lübtheen

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08.09.2020 - 6.2 Satzung der Stadt Lübtheen zur Aufhebung der Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wein informiert, dass die Stadt Lübtheen vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert wurde, das Sanierungsgebiet abzurechnen. Die Abrechnung ist durch den Sanierungsträger GOS Ludwigslust erfolgt. Die Sanierungssatzung ist aufzuheben. Die Gestaltungssatzung bleibt bestehen bzw. muss überarbeitet und angepasst werden.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“, letztmalig veröffentlicht und rechtskräftig geändert am 04.05.1994, wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://luebtheen.sitzung-mv.de/integrationto020?SILFDNR=89&TOLFDNR=391&selfaction=print