- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Durch die Verwaltung werden folgende Mitteilungen gemacht.
Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Jessenitz liegen die Unterlagen zur Vorplanung im Rathaus, Salzstraße 17 aus. Nach vorheriger Terminabsprache, welche aufgrund der bestehenden Hygieneregeln, durch die Corona Pandemie bestehen, können diese auf Wunsch eingesehen werden.
Herr Skobel teilt mit, dass es noch keine Informationen gibt, wie die Arbeiten an der Brücke in Gößlow erfolgen sollen. Zum Ausbau der Kreuzung B5 / Neuenrode, wurde vom beauftragten Ingenieurbüro noch keine Auskunft gegeben, inwiefern hier ein Kreisverkehr oder Ampelverkehr erfolgen soll.
Herr Jan Uwe Sahs sagte, dass für diesen Kreuzungsbereich ebenfalls eine Ampelregelung vorgesehen ist (analog Kreuzung B5 / Abzweig Picher).
Weiterhin informiert Herr Skobel über das neue Fundtiergesetz. Dieses würde alle Kommunen an die Kapazitätsgrenzen bringen. Im Schnitt kommen wir mit ca. 3000 Euro im Jahr aus. Es wurden Katzenkastrationen ausgeführt und Futterstellen einrichtet. Nach dem neuen Gesetz werden wesentlich höhere Kosten entstehen.
Herr Sahs teilte zum Verhalten der Biosphäre und zum Ausbau der Straßen folgendes mit.
Die LO 61 wird im Bereich von Jessenitz bis zur Kurve auf 6 Meter Bereite und in folgendem Bereich bis zur Rögnitz nur auf 5 Meter Breite ausgebaut.
Dieser Kompromiss wurde mit dem Straßenbauamt ausgehandelt. Bei einer Ortsbesichtigung eines Brückenbauwerks war dem zuständigen Mitarbeiter des Biosphärenreservats noch gar nicht klar, ob hier eine Zustimmung zum Bau erteilt wird. Die CDU-Fraktion überlegt, bei einer Ablehnung durch die Biosphärenreservatsverwaltung, einen Antrag auf Aufkündigung der Partnerschaft, in der Stadtvertretung einzubringen. Die Biosphärenreservatsverwaltung wurde von Anfang an in die Straßenbauplanung einbezogen.
Herr Pastörs, hat zwei Fragen an Frau Lindenau, Frau Lindenau Sie hatten uns mitgeteilt das die Landesregierung, 229.000 € für die Ausfälle der Gewerbesteuer zahlt.
Wird das in Form eines Darlehens, geschehen oder ist es ein Zuschuss der nicht zurückzuzahlen ist?
Frau Lindenau teilt mit, dass es sich um einen Zuschuss handelt, der nicht zurückzuzahlen ist.
Herr Pastörs möchte wissen auf welcher Grundlage der Betrag erhoben wurde. Die Bilanzen der Betriebe für 2020 sind noch nicht fertig. Handelt es sich um eine Schätzung, welche die Verwaltung der Stadt Lübtheen vorgenommen hat?
Frau Lindenau teilte mit, nein es handelt sich um einen Betrag, der von der Landesregierung vorgegeben worden ist. Eine Angabe über die Grundlagen der Ermittlung kann nicht gegeben werden.
Herr Pastörs fragte weiterhin nach den Kosten der Baumpflegearbeiten, die Aufgrund der sichtbaren Schäden der Bäume und Allen zu erkennen sind. Der Haushalt reicht nicht aus. Was besteht an Mehrbedarf wie ist dieser einzuplanen und woher wird das Geld für diesen unvorhergesehenen Kostenpunkt, welcher auf die Stadt zukommen kann?
Frau Lindenau informiert, dass es sich um einen Mehrbedarf von ca. 60.000 € handelt, welcher aus dem Haushalt abgedeckt werden muss. Es werden externe Unternehmen mit der Baumpflege beauftragt, da die Mitarbeiter der Stadt, insbesondere des Bauhofes nicht alle Arbeiten ausführen dürfen.
Weiterhin wurden Fragen zum Ausbau der Landstraße 061 gestellt. Herr Wein teilt mit, dass der Straßenausbau in zwei Lose geteilt wurde. Das erste Los betrifft den Brückenbau. Die Brücke soll bis Ende Dezember abgerissen worden sein und bis Ende nächsten Jahres wieder hergestellt worden sein, wie es je nach Witterung möglich ist. Die Ausführung erfolgt durch die Firma Universalbau Perleberg. Das zweite Los die Deckenerneuerung ist an Firma Drengler vergeben, hier erfolgt eine Vollsperrung von 5 bis 6 Wochen.
Eine Auskunft zur Kreuzung Neuenrode kann nicht gegeben werden.