- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zobel, SPD Fraktion befürwortet den Beitritt zum KSM. Die gute Betreuung und Zukunftsorientierung sprechen für die KSM.
Herr Theißen, NPD Fraktion stimmt dafür, da keine andere Möglichkeit vorhanden ist.
Herr Metelmann, FDP Fraktion teilt mit, dass die Verwaltung die Leistungen vor Ort nicht mehr in dem erforderlichen Rahmen erbringen kann. Bittet darum über eine zentrale Vergabestelle nachzudenken.
Frau Lindenau antwortet wir haben einen Datenschutzbeauftragten, über den E-Goverment Verband.
Ebenfalls haben wir eine Vergabestelle im eigenen Haus, die hervorragend arbeitet. Eine Prüfung ist möglich, aber zurzeit nicht angedacht.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss zum Beitritt der Stadt Lübtheen als weiterer Träger der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR ab 01.01.2021 und der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:
1. Den Beitritt der Stadt Lübtheen als Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Kommunalservice Mecklenburg Anstalt öffentlichen Rechts (KSM AöR) auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß Anlage 1 sowie der Unternehmenssatzung gemäß Anlage 2.
2. Die erforderlichen Finanzmittel für die Kapitaleinlage in Höhe von 500,00 EUR sind im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen.
3. Einer möglichen Beteiligung der Stadt Wittenburg der Stadt Parchim und der Stadt Lübz als Träger der KSM AöR mit Wirkung zum 01.01.2021 wird zugestimmt.
4. Einer Beteiligung weiterer Städte und Ämter wird als Träger der KSM AöR mit Wirkung zum 01.01.2021 wird zugestimmt.
5. Einer möglichen Übertragung weiterer Aufgaben durch die bisherigen Träger an die KSM AöR wird zugestimmt.
6. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag mit der KSM AöR mit Wirkung vom 01.01.2021 abzuschließen und ggf. erforderlichen redaktionellen Anpassungen des Vertrages bzw. der Satzung zuzustimmen.
7. Die Stadtvertretung beauftragt die Bürgermeisterin, die erforderlichen Finanzmittel entsprechend Anlage 4 und 5 für den laufenden IT-Betrieb in den Haushalt 2021 bzw. 2022 einzustellen.
8. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Übertragung weiterer Aufgaben sinnvoll ist (z. B. Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten, zentrale Vergabestelle).
Anlagen zur Vorlage
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