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17.08.2021 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Metelmann erläutert den B-Plan Nr. 18 „Elbtaler Biohof“. Herr Wein erklärt hierzu, dass auch das Flurstück 55, Flur 2, Gemarkung Lübtheen, teilweise und das Flurstück 61, Flur 2, Gemarkung Lübtheen komplett enthalten sind.

 

Herr Klingebiel fragt an, wie realistisch das Projekt in Hinsicht auf den Standort ist. Herr Wein antwortet hierauf, dass die Standortwahl sinnig ist.

 

Herr Marx fragt, in welchem zeitlichen Rahmen das Vorhaben umgesetzt werden soll. Herr Wein antwortet, dass noch kein konkretes Planungsende aufgrund möglicher Einwände benannt werden kann, es ist frühestens mit Ende 2022 zu rechnen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:

  1. Für das nördlich des Stadtgebietes Lübtheen gelegene Gelände westlich der Landesstraße L 06 und nordwestlich des Gewerbegebietes „Heidekamp“ soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 aufgestellt werden.

Das ca. 4,7 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Lübtheen Flur 2 die Flurstücke 54 (tlw.), 61 (tlw.) und 63 (tlw.). Es wird im Norden durch die nördliche Flurstückgrenze des Flurstückes 61 …, im Osten durch die Landesstraße L 06, im Süden durch eine Gehölzreihe entlang der südlichen Flurstückgrenze des Flurstückes 54 und im Westen durch die westliche Flurstückgrenze der Flurstücke 54 und 61 begrenzt.

2. Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines ökologischen Erlebnishofes unter dem Projekttitel „Elbtaler Biohof Lübtheen“. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 der BauNVO festgesetzt. Für das sonstige Sondergebiet sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen.

3. Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist der Flächennutzungsplan entsprechend der geplanten Nutzung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans zu ändern.

4. Zur Sicherung der Finanzierung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage