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17.08.2021 - 5.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Wohnen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wein erläutert zum Vorhaben, dass es abgesehen von dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ keine weiteren Möglichkeiten für Herrn Brandt gibt, Baurecht zu erlangen.

 

Auf Anfrage von Herrn Sahs, ob ein Ausgleich erforderlich sei, antwortet Herr Wein, dass ein Ausgleich unabdingbar ist. Die Abstimmung erfolgt mit den Bauherren.

 

Herr Klingebiel bemerkt, dass er keine Unterlagen zur Beschlussvorlage 2021/BV/083 erhalten hat und diese möglicherweise nicht per Post versandt wurden. Herr Wein erklärt darauf, dass Frau Beer erst recht kurzzeitig diese Arbeit übernommen hat und es sich hierbei um ein Versehen handelt. Das Problem wird im Hause geklärt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ sowie Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

  1. Für das Gebiet in der Gemarkung Langenheide, Flur 3, Flurstück 29 (Teilfläche), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ aufzustellen.
  2. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Langenheide der Stadt Lübtheen. Es grenzt an der Gemeindestraße „Postweg“ an und umfasst eine Fläche von ca. 2200 m².
  3. Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung für den Zeitraum von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und Träger sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung -  aufgefordert.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage