- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Wein wird der Beschluss erläutert. Es handelt sich hier um einen Aufstellungsbeschluss. Die Beschlussvorlage wurde geändert. Das Flurstück 61 ist komplett und 55 teilweise mit 4,7 ha in den B-Plan aufgenommen worden. Die Gutachten sind in Arbeit. Die Auswirkung auf die Bebauung Lübtheens wird mit betrachtet. Die Öffentlichkeit wird über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und kann Stellungnahmen abgeben.
Herr Pastörs weist auf Folgendes im Projekt hin: Es erfolgt die Einstallung von 600 Rindern, 1850 Mastschweinen, 900 Ziegen und 270 Legehennen, durch diese entsteht eine große Menge Gülle im Jahr.
Verkauf zu einem Preis, welcher nicht dem freien Markt entspricht. Der Antrag bezieht sich auf die Erstellung eines Runddorfes. 80-90 Prozent beinhaltet die Produktion, weiter ist ein Hotel geplant. Ein Erlebnisdorf ist nicht erkennbar, da eine entsprechende Geruchsbelästigung vorhanden ist. Vertreter der Investoren möchten sich öffentlich Fragen stellen lassen zur Entstehung des Verkehrsaufkommens, Arbeitsplatzschaffung, Umweltbelastung u. a.
Frau Lindenau teilt mit, dass der Gutachterausschuss zum Zeitpunkt des Kaufvertrages den Preis für angemessen gehalten hat und die Stadtvertreter dem Kauf zugestimmt haben.
Herr Steuer hat das Konzept durchgearbeitet. Ein in Lübtheen ansässiger Betrieb soll erhalten bleiben und möchte eine Perspektive haben. Dieser Betrieb hat sich neue Geschäftsfelder gesucht und möchte biologische Landwirtschaft und einen Erlebnishof betreiben. Bestehende mehrere Standorte des Betriebes werden zusammengefasst, es wird ein Gelände freigezogen.
Frau Völkel vertraut bei der Weiterentwicklung auf die Prüfung durch die beteiligten Behörden. Es muss kritisch geprüft werden, aber es kann eine wirtschaftliche Entwicklung nicht von vornherein abgelehnt werden. Nach der Prüfung durch die Stadtvertretung soll ein Beschluss erfolgen.
Herr Pastörs informiert, dass Unternehmen will biologisch dynamisch wirtschaften, entsprechend der DEMETER Richtlinien MV. Hier ist die Anzahl der angegebenen Tiere zu den Richtlinien nicht passend.
Herr Jürgen Sahs informiert, dass es im Moment erst mal nur um die Aufstellung des B-Planes geht.
Die NPD Fraktion beantragt: „Wir beantragen, die Abstimmung zurückzustellen und einen Vertreter des Investors einzuladen, mit den Bürgern, den Anliegern und der Stadt Lübtheen ins Gespräch zu kommen.“
Herr Sahs teilt mit, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt und lässt über den Antrag der NPD Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl stimm- berechtigter Mitglieder |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
15 |
2 |
13 |
0 |
Der Antrag der NPD Fraktion ist abgelehnt.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:
- Für das nördlich des Stadtgebietes Lübtheen gelegene Gelände westlich der Landesstraße L 06 und nordwestlich des Gewerbegebietes „Heidkamp“ soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 aufgestellt werden.
Das ca. 4,7 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Lübtheen Flur 2 die Flurstücke 54 (tlw.), 61 (tlw.) 61 (komplett), 55 (tlw.) und 63 (tlw.). Es wird im Norden durch die nördliche Flurstückgrenze des Flurstückes 61 …, im Osten durch die Landesstraße L 06, im Süden durch eine Gehölzreihe entlang der südlichen Flurstückgrenze des Flurstückes 54 und im Westen durch die westliche Flurstückgrenze der Flurstücke 54 und 61 begrenzt.
2. Ziel der Planung ist, die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines ökologischen Erlebnishofes unter dem Projekttitel „Elbtaler Biohof Lübtheen“. Dazu wird ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 der BauNVO festgesetzt. Für das sonstige Sondergebiet sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen.
3. Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, ist der Flächennutzungsplan entsprechend der geplanten Nutzung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans zu ändern.
4. Zur Sicherung der Finanzierung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,4 kB
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