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15.03.2022 - 6.8 Festlegung des Wahltages zur Wahl einer hauptam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thomas Pietz verliest den Beschluss.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung legt als Wahltag für die Durchführung der Bürgermeisterwahl unter Berücksichtigung des § 3(3) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 16.12.2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021, Sonntag, den 11. September 2022 fest.

Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am

Sonntag, den 25. September 2022 durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

0

1