Wortprotokoll
Herr Wein erläutert zum Bebauungsplan Nr. 20 „Wassermühle Brömsenberg“, dass es dort in der Vergangenheit viele Eigentümerwechsel gab und die neuen Eigentümer die Wassermühle nun instandsetzen und einer neuen Nutzung zuführen wollen. Es wurden bereits das Dach repariert und Altlasten entsorgt. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, ist ein Bebauungsplan erforderlich, um Baurecht zu schaffen und Planungssicherheit herzustellen. Hierfür ist der Aufstellungsbeschluss gefasst worden.
Herr Sahs fragt an, um was für Eigentümer es sich handelt.
Herr Wein erklärt, dass es sich um mehrere Leute in Form einer WG oder Kommune handelt, die dort ein Nachbarschaftscafé u.a. für Veranstaltungen eröffnen wollen.
Herr Banz fragt an, ob dort auch wie früher einmal angedacht Stromerzeugung geplant ist.
Herr Wein antwortet, dass das wohl nicht angedacht sei aber evtl. erneuerbare Energien wie Photovoltaik
genutzt werden können.
Frau Völkel führt aus, dass die Idee mit dem Café gut für Radfahrer und den Tourismus ist.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt:
- Für das Plangebiet am östlichen Rand des Ortsteil Brömsenberg der Stadt Lübtheen, Gemarkung Lübtheen, Flur 2, die Flurstücke 73/1 bzw. 81 und 78/4 teilweise einen Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Das Plangebiet wird nördlich durch den Fluss“Sude“ und südlich bzw. westlich durch den Bandekower Graben begrenzt.
- Ziel der Planung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erhaltung und Umnutzung der denkmalgeschützten Wassermühle sowie der zum Grundstück gehörenden Nebengebäude.
Es soll ein gemeinschaftliches Wohnprojekt mit gärtnerischer Nutzung und Kleintierhaltung als Selbstversorgung entstehen. Nachbarschaftliche Angebote z.B. Nachbarschaftscafe und Veranstaltungen sollen ebenfalls geschaffen werden.
- Im Flächennutzungsplan der Stadt Lübtheen ist das Plangebiet als Mischfläche dargestellt. Der Bebauungsplan kann deshalb aus dem F-Plan entwickelt werden.
- Zur Sicherung der Finanzierung ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Lübtheen und dem Vorhabenträger abzuschließen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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