Stadt Lübtheen

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17.11.2022 - 5.5 Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und pri...

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Wortprotokoll

 

Herr Metelmann erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss der Stadt Lübtheen beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 “Wohngebiet an der Lindenschule“ (Vorentwurf).

Die während der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung vom 11.10.2021 bis 11.11.2021 vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise der Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:

 

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

-          Landkreis Ludwigslust Parchim

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-          WEMAG AG

-          Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale

-          Abwasserzweckverband Sude-Schaale

 

  Teilweise berücksichtigt:

-          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-          Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe

-          Deutsche Telekom Technik GmbH

  

Zur Kenntnis genommen:

-          Landesamt für innere Verwaltung

-          50 Hertz Transmission GmbH

-          Leitungsbetreiber über BIL eG

-          Hansegas GmbH

-          Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-          Bergamt Stralsund

-          Forstamt Kaliß

-          Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

   

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage