Wortprotokoll
Herr Metelmann und Herr Wein erläutern den Sachverhalt.
Herr Brandes, Frau Völkel, Herr Klingebiel und Herr Nagel diskutieren die Angelegenheit.
Herr Wein erklärt die Notwendigkeit des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wassermühle Brömsenberg“, da ohne einen B-Plan für die Außenbereichslage keine Nutzungsänderungen der Gebäude möglich sind.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Lübtheen beschließt die frühzeitige öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 20 “Wassermühle Brömsenberg“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorentwurf)
Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf öffentlich auszulegen sowie die von der Planung berührten Behörden zu beteiligen. Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum Ende der Auslegung abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 6 Bau GB können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|