- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wein teilte mit, dass der Sachverhalt schon mehrfach besprochen wurde. Die Sanierung ist nach
§ 142 BauGB aufzuheben. Es gibt keinen Ermessensspielraum und es ist der letzte Schritt welcher vollzogen wird.
Herr Pastörs sagte, die Rechtslage ist klar. Wie hoch ist die Summe der Forderungen, welche gegenüber der Stadt Lübtheen, noch offen sind. Befinden sich diese innerhalb der Toleranzgrenze oder gibt es noch säumige Zahlungen.
Die Verwaltung stimmt die Ablösebeträge mit dem Sanierungsträger GOS Ludwigslust ab und gibt dann eine Information an die politischen Gremien.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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