Stadt Lübtheen

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29.09.2020 - 6.3 Satzung der Stadt Lübtheen zur Aufhebung der Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wein teilte mit, dass der Sachverhalt schon mehrfach besprochen wurde. Die Sanierung ist nach

§ 142 BauGB aufzuheben. Es gibt keinen Ermessensspielraum und es ist der letzte Schritt welcher vollzogen wird.

 

Herr Pastörs sagte, die Rechtslage ist klar. Wie hoch ist die Summe der Forderungen, welche gegenüber der Stadt Lübtheen, noch offen sind. Befinden sich diese innerhalb der Toleranzgrenze oder gibt es noch säumige Zahlungen.

 

Die Verwaltung stimmt die Ablösebeträge mit dem Sanierungsträger GOS Ludwigslust ab und gibt dann eine Information an die politischen Gremien.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“, letztmalig veröffentlicht und rechtskräftig geändert am 04.05.1994, wird gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

15

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage