Stadt Lübtheen

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09.01.2024 - 4.1 Haushaltssatzung 2024

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Tobias Wiedow erläutert das Haushaltssicherungskonzept und den Haushaltplan 2024 lt. der in der Anlage beigefügten Präsentation der Stadt Lübtheen Haushalt 2024 inkl. Haushaltssicherungskonzept 2024.

Herr Röhr hat eine Zwischenfrage zu den Zinsen der Kassenkredite. Er möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, die Zinsen für die Kassenkredite auch für 5 oder 10 Jahre festzumachen.

 

Durch Herrn Netzband wird ausgeführt, dass es bei den Kassenkrediten rein rechtlich um kurzfristige Finanzierungselemente handelt, die auch nur kurzfristig gebunden werden können.

 

Folgende Anfragen zu den Ausführungen werden gestellt.

Herr Jürgen Sahs fragt, ob die Ausfälle der Gewerbesteuer einer Firma in Insolvenz schon Berücksichtigung gefunden haben.

 

Frau Lindenau sagt, dass dies bereits berücksichtigt ist.

Weiterhin möchte Herr Sahs wissen, ob der Betrag des großen Investitionskredites in Höhe von 1.800 € monatlich oder jährlich anfällt.

Der Betrag ist die jährliche Zinszahlung bei einem Zinssatz von 0,16 %.

 

Weiterhin möchte Herr Jürgen Sahs wissen, ob der Durchlass ein Ersatz für die Brücke in Brömsenberg ist.

Herr Wein informiert zu den Brückenvorhaben in Brömsenberg und sagt, dass eine Förderung zu 90 Prozent erfolgen würde.

 

Die Fragen zum Bodenordnungsverfahren von Herr Theißen werden durch Herrn Wein abschließend beantwortet.

 

Herr Theißen möchte weiterhin wissen, wie es sich mit den Folgekosten des Rathausumbaus verhält.

Durch Herrn Wiedow wird dargelegt, dass neben den laufenden Kosten wie Reinigung, Gas, Strom, Pflege der Außenanlagen auch die Kosten für Abschreibungen und Auflösung der Sonderposten eingeplant wurden. Alle Werte sind bisher nur Schätzwerte.

In der weiteren Diskussion wird das Thema Kassenkredite durch Herrn Theißen angesprochen. Er möchte wissen, ob der Rathausumbau durch Kassenkredite oder Investitionskredite finanziert wird.

Durch Herrn Netzband wird dargelegt, dass die Kassenkredite beim Rathausumbau nur für Vor-und Zwischenfinanzierungen genutzt werden. Der Eigenanteil kann und wird nur über einen Investitionskredit abgebildet werden können.

 

Im Anschluss wird durch Herrn Pietz gefragt, wie es sich mit den Anträgen der Feuerwehr verhält. Wurden diese gestrichen oder in die kommenden Jahre geschoben.

Herr Porsch informiert, dass sich hier die Einzelanträge angesehen werden müssten. Die größeren Posten wie Fahrzeuge sind im Haushalt verblieben. Es erfolgt eine nachfolgende Diskussion auch zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes sowie dessen Kosten.

Frau Lindenau sagt nochmals, dass die Brandschutzbedarfsplanung außerhalb durch einen Verwaltungsmitarbeiter außerhalb seiner Arbeitszeit erstellt wurde und auch weiterhin extern angepasst wird. Hier geht es im Moment vorrangig um die Fahrzeuge. Hier ist es wichtig, dass sie im Plan aufgeführt sind, um letztlich die Fördermöglichkeiten zu haben.

Herr Theißen fragt, ob es nach der Baumpflege zukünftig ein tragfähiges Baumkataster geben wird.

Die Frage wird durch Frau Lindenau und Herrn Wein beantwortet. Die Fördermittel sind nur für die Baumpflege. Aber aus der Pflege heraus wird gleichzeitig für die Arbeit danach ein Kataster erstellt, mit dem die Verwaltung dann arbeiten kann.

 

Herr Pietz bittet um eine Empfehlung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Lübtheen für das Jahr 2024.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lübtheen für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

12

3

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen