Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

16.04.2024 - 6.1 5.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Gerlitz merkt einführend an, dass es zur Beschlussvorlage in den vorangegangenen Sitzungen zahlreiche Diskussionen gab. Zwischenzeitlich wurde Frau Kiefert als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt bestellt. Die zu besprechenden Sachverhalte sind in der Beschlussvorlage aufgeführt. Weiterhin gibt es die Regelungen des § 41 Kommunalverfassung MV, die auch anzuwenden sind. Frau Gerlitz zitiert dazu kurz aus dem Gesetz und stellt fest, dass die Aufgaben sich auf die Verwaltung sowie die Angelegenheiten in der Kommune selbst beziehen und somit umfassend sind. Die Höhe des Erstattungsbetrages und des Aufgabenkatalogs sollen besprochen werden, hier ist insbesondere auch zu betrachten, inwieweit Frau Kiefert bei Bewerbungsverfahren der Stadt Lübtheen mit einbezogen werden soll. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Mitglieder können empfehlen, inwieweit sie daran teilnimmt oder auch nicht mit einbezogen wird.

 

Herr Netzband stellt klar, dass nach Festlegung in der Stadtvertretung und der Bestellung von Frau Kiefert als Gleichstellungsberechtigte im Sozialausschuss die Höhe der Aufwandsentschädigung und der Aufgabenkatalog diskutiert werden sollen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Landesgleichstellungsgesetz vom Geltungsbereich lt. § 1 Abs. 2 nicht für die Kommunen gilt und die Kommunalverfassung anzuwenden ist. Im Rahmen der Kommunalverfassung gibt es eine Mustersatzung für amtsfreie Gemeinden, die einen Aufgabenkatalog für die Gleichstellungsbeauftragte enthält und der entsprechend übernommen wurde. Auf Nachfrage bei der unteren Rechtsaufsicht gibt es keine Kommune im Landkreis, die einen erweiterten Aufgabenkatalog besitzt. Ebenso hat die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises informiert, dass ihr keine Hauptsatzung mit einem erweiterten Aufgabenkatalog bekannt ist. Die Punkte des Aufgabenkatalogs sind allumfassend. Eine Erweiterung wird kritisch gesehen, da dies durch die Rechtsaufsicht moniert werden könnte. Im Rahmen der Arbeit muss die Verwaltung prüfen, inwieweit die Vorgänge Belange der Gleichstellung berühren. Sollte dies der Fall sein, ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Bei Fragen wie Stellenausschreibung aus dem personellen Bereich wird zukünftig die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich beteiligt. Es ist dafür aber kein zusätzlicher Punkt im Aufgabenkatalog notwendig. Bisher gab es keine Beteiligung, da es keine Gleichstellungsbeauftragte gab. Somit kann es nach Aussage des kommunalen Arbeitgeberverbandes MV auch keinen Rechtsverstoß geben.

 

Frau Gerlitz fragt nach, dass dies auch bedeutet, dass die Gleichstellungsbeauftragte dann bei den Vorstellungsgesprächen dabei ist.

 

Dies wird durch Herrn Netzband bestätigt. Ein jährlicher Bericht der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt einmal im Jahr entsprechend der Kommunalverfassung.

 

Herr Theißen fragt nach dem Arbeitsaufwand einer Gleichstellungsbeauftragten.

 

Hier erfolgt eine kurze Diskussion der Mitglieder, in der festgestellt wird, dass hier erstmal Erfahrungswerte gesammelt werden müssen. Dabei werden auch verschiedene Faktoren wie u.a. die Inanspruchnahme der GSB eine Rolle spielen.

 

Durch Frau Gerlitz wird u.a. eine Sprechstunde angeregt.

 

Nach Aussage von Frau Kiefert findet diese bereits statt und wird jeden 3. Dienstag im Monat stattfinden.

 

Weiterhin fragt Herr Theißen, wie es sich mit der Veröffentlichung in der SVZ (Schweriner Volkszeitung) lt. Mitteilung in der Hauptsatzung verhält.

 

Herr Netzband antwortet, dass hier eine Korrektur der Hauptsatzung erfolgt, da es für den Bürger eine kostenlose Information sein soll. Die Veröffentlichung erfolgt im Schweriner Sonntags-Blitz.

 

Die Mitglieder diskutieren über die Vor- und Nachteile eines eigenen Kommunalanzeigers der Stadt Lübtheen.

 

Herr Theißen gibt dazu den Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin herum.

 

Die Schwierigkeiten für so einen Kommunalanzeiger liegen nicht in den amtlichen Bekanntmachungen und den allgemeinen Informationen, sondern in den informativen Texten. Dafür muss jemand verantwortlich sein, was letztlich das Problem auch darstellt, ergänzt Herr Netzband.

 

Herr Netzband gibt Informationen zur Preisgestaltung des Medienhauses für die Veröffentlichung im Blitz. Dabei war es wichtig, dass möglichst nach der Anzahl der Veröffentlichungen abgerechnet wird und nicht wie sonst nach Millimetern.

 

Frau Gerlitz bittet nach der Diskussion um Rückkehr zur Tagesordnung und fasst zusammen, dass der Aufgabenkatalog nicht geändert wird. Darüber sind die Mitglieder sich einig. Im 2. Punkt der Beschlussvorlage geht es um die Aufwandsentschädigung der GSB, die entsprechend der geänderten Entschädigungsverordnung angepasst werden soll.

 

Durch die Vorsitzende Frau Gerlitz wird angefragt, ob es möglich ist, die Aufwandsentschädigung auf einen bestimmten Betrag zu erhöhen, der aber noch nicht den Höchstbetrag darstellt. Wenn sich dann abzeichnet, dass der Aufwand höher ist, könnte nach einem Jahr Bilanz gezogen werden und eine Erhöhung der Entschädigung veranlasst werden.

 

Dies wäre möglich und würde wiederum eine Änderung der Hauptsatzung nach sich ziehen, sagt Herr Netzband.

 

Durch Frau Gerlitz wird ein Betrag von 100 € pro Monat vorgeschlagen. Nach dem 1. Jahr kann dann der Arbeitsaufwand besser eingeschätzt werden und es könnte ggf. noch eine Erhöhung erfolgen. Wichtig wäre nur, dass der Betrag dann nicht wieder abgesenkt wird.

 

Herr Michael Hübner fragt, wenn eine Entschädigung bei 5000 Einwohnern in Höhe von maximal 130,00 € angesetzt ist, warum wird dieser Betrag nicht so angesetzt?

 

In der nachfolgenden Besprechung einigen sich die Mitglieder darauf, den Betrag von 130,00 € zu empfehlen. Die Hauptsatzung soll entsprechend angepasst werden.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion der Mitglieder.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses unterbreiten der Stadtvertretung der Stadt Lübtheen den Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 € zu zahlen.

 

Abstimmung zum Erstattungsbetrag der Aufwandentschädigung in Höhe von 130,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

1

 

Abstimmung zum Aufgabenkatalog:

 

Frau Gerlitz sagt, dass die vier Punkte aus dem Aufgabenkatalog

„Diese sind:

  1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen
  2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Gemeinde
  3. die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
  4. ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen“

so bestehen bleiben.

Mit dem grundlegenden Belangen sind auch alle Personalangelegenheiten und Einstellungen von Mitarbeitern gemeint.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss:

 

Die 5.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen wird geändert beschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl stimm-

berechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage